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Regelwerk Strahlen

Zusammenfassung und Bewertung der Jahrestagung 2010 der Strahlenschutzkommission:
Medizinischer Fortschritt und Strahlenschutz

- Stellungnahme der Strahlenschutzkommission -

Vom 14. April 2011
(BAnz. Nr. 168 vom 09.11.2011 S. 3948)


1 Einleitung

Auf ihrer Jahrestagung 2010 befasste sich die Strahlenschutzkommission (SSK) mit dem Thema "Medizinischer Fortschritt und Strahlenschutz". In drei Themenblöcken wurden neue Entwicklungen und Probleme bei

vorgestellt und diskutiert. Im Rahmen einer Podiumsdiskussion sind aktuelle Probleme identifiziert und zukünftige Arbeitsfelder für die SSK definiert worden. Den Abschluss bildete der Besuch der Schwerionentherapieanlage HIT der Universität Heidelberg.

Die Teilnehmer der Jahrestagung waren vor allem die Mitglieder der SSK, ihre mit der Thematik befassten Ausschüsse und Arbeitsgruppen sowie Vertreter des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS). Hinzu kamen weitere Referenten und einige geladene Gäste, die auf den dargestellten Fachgebieten tätig sind.

Die Jahrestagung hat mit den drei gewählten Schwerpunktthemen an die aktuellen Stellungnahmen und Empfehlungen zum Strahlenschutz in der Medizin angeknüpft. Sie hatte sich zum Ziel gesetzt, die bereits erreichte hohe Leistungsfähigkeit im Bereich der medizinischen Strahlenanwendung im Sinne der Strahlenschutzgrundsätze "Rechtfertigung, und Dosisreduzierung" weiterzuentwickeln. Eine ständige Herausforderung ist es dabei auch, auf neue Entwicklungen und Verfahren frühzeitig zu reagieren, um einen angemessenen Strahlenschutz für Patient und Personal von Beginn der Anwendung an sicherzustellen.

Zur bildgebenden Diagnostik wird heute ionisierende und nichtionisierende Strahlung gleichermaßen angewendet, zunehmend auch in kombinierten Systemen zur gleichzeitigen Gewinnung sich ergänzender Information (Beispiel PET-CT, PET-MRT). Insbesondere die Anwendung hoher elektromagnetischer Felder, beispielsweise in der Hochfeld-MRT, aber auch immer leistungsfähigere Laser- und Ultraschallsysteme in der Therapie machen es zukünftig erforderlich, den entsprechenden Strahlenschutz auch für solche Anwendungen zu gewährleisten und das Arbeitsfeld der SSK auf diese Anwendungen in der Medizin auszudehnen.

Neue Radiopharmaka ermöglichen es, der Nuklearmedizin detaillierte und therapieentscheidende funktionelle Informationen zur Verfügung zu stellen. Dabei müssen jedoch die teilweise gegeneinander laufenden Vorgaben im Strahlenschutz und zur Arzneimittelsicherheit im Sinne des Patienten und der Wirtschaftlichkeit gelöst werden. Vordringliche Aufgabe ist derzeit die Sicherung der Versorgung der Patienten mit den notwendigen Radionukliden vor dem Hintergrund des gegenwärtig bestehenden Versorgungsengpasses, der insbesondere durch das Alter und die zu geringe Zahl der Produktionsstätten begründet ist.

Neue und verbesserte strahlentherapeutische Verfahren sind ohne enge interdisziplinäre Zusammenarbeit verschiedener Fachgebiete nicht mehr durchführbar. In Zusammenarbeit von interventionellen Radiologen, Nuklearmedizinern und Medizinphysikern ist beispielsweise die zielgerichtete Therapie von Lebermetastasen durch Embolisation mit Partikeln, die radioaktive ß-Strahler enthalten, möglich. Eine Dilatation mit Ballons, die radioaktive Strahler enthalten, führt zur Vermeidung von erneuten Stenosen oder Verschlüssen nach Aufdehnung oder Rekanalisation von Gefäßen. In der Strahlentherapie sind neben neuen Therapiesystemen, wie Tomotherapie, Protonen- und Schwerionentherapie, auch die Verfahren zur Gewinnung der Planungsdaten und der intratherapeutischen Lagekontrollen Themen der aktuellen Diskussion im Strahlenschutz. Neben Vorträgen zu Technik und Strahlenbiologie der Anwendung von Schwerionen wurden auch deren Rechtfertigung und Optimierung anhand der Abgrenzung von medizinscher Forschung und individuellen Heilversuchen diskutiert.

Zu diesem Themenbereich brachte auch der Abendvortrag von Prof. Streffer mit dem Titel "Medizinischer Fortschritt - Kosten für die Gesellschaft / Nutzen für den Patienten - und ethische Fragen" interessante Anregungen und Einsichten.

2 Stellungnahme der SSK

Die Strahlenschutzkommission hat im vergangenen Jahrzehnt insgesamt 46 Stellungnahmen und Empfehlungen zu Fragen der Anwendung radioaktiver Stoffe und ionisierender Strahlung abgegeben. Sie misst dem Strahlenschutz in der Medizin einen hohen Stellenwert bei, zumal die medizinischdiagnostische Strahlenexposition der Bevölkerung mit Abstand die höchste zivilisatorische Strahlenexposition darstellt und in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich gestiegen ist. In diesem Sinne sollen vor allem die Orientierungshilfen (SSK 2006a und SSK 2008) dazu beitragen, unnötige und nicht dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende medizinische Maßnahmen zu vermeiden, ohne dabei den Nutzen für den Patienten zu schmälern.

Auf ihrer Jahrestagung 2010 hat sich die SSK mit neuen Entwicklungen der diagnostischen und therapeutischen Verfahren befasst. Der rasante medizinische Fortschritt erfordert eine ständige Weiterentwicklung des Strahlenschutzes der Patienten und des Personals. Die SSK sieht es als eine wichtige Aufgabe an, die Entwicklung der diagnostischen und therapeutischen Verfahren permanent zu begleiten, um einen optimalen Strahlenschutz von Patienten und Personal einzufordern.

Auf der Grundlage der Vorträge und Diskussionen nimmt die Strahlenschutzkommission zu einigen ausgewählten aktuellen Fragen hier Stellung.

2.1 Medizinische Innovation und Strahlenschutz

Medizinische Innovation führt, auch auf Grund der hohen ökonomischen Bedeutung, zu einem Wettbewerb der Methoden. Beispiele sind CT gegen MRT, Protonen gegen schwere Ionen, PET/MRT gegen PET/CT.

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