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Risiken des Einsatzes von Fern-UVC-Strahlung zur Desinfektion in Anwesenheit von Menschen
Empfehlung der Strahlenschutzkommission
Vom 6. Februar 2024
(BAnz. AT 02.05.2024 B3)
Ultraviolette (UV-)Strahlung wird seit vielen Jahrzehnten zur Desinfektion von Wasser, Raumluft oder Oberflächen eingesetzt, da sie in der Lage ist, Mikroorganismen und Viren zu inaktivieren oder abzutöten. Zu Desinfektionszwecken wird derzeit vor allem die Strahlung im UVC-Spektralbereich verwendet, insbesondere bei der Wellenlänge von 254 nm. Dabei muss eine Exposition von Menschen vermieden werden, weil diese Strahlung sowohl akute als auch langfristige Schädigungen der Augen und der Haut verursachen kann. Seit einiger Zeit und insbesondere seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie wird der Einsatz von Fern-UVC-Strahlung (Spektralbereich von 200 nm bis 240 nm), meist bei Wellenlängen um 222 nm, zur Desinfektion in Anwesenheit von Menschen diskutiert. Aufgrund sehr geringer Eindringtiefe dieser kurzwelligen UVC-Strahlung in menschliches Gewebe wird häufig argumentiert, dass keine gesundheitlichen Folgen für Menschen zu erwarten sind. Vor diesem Hintergrund wurde die Strahlenschutzkommission beauftragt, eine Stellungnahme zu den Risiken der Anwendung von Fern-UVC-Strahlung zur Desinfektion in Anwesenheit von Menschen zu erarbeiten. Dabei sollten auch möglicherweise vulnerable Gruppen berücksichtigt werden, wie Kinder, ältere Menschen und Menschen mit Haut- und Augenerkrankungen. Zur Erstellung einer Stellungnahme mit einer wissenschaftlichen Begründung wurde die Arbeitsgruppe "Risiken des Einsatzes von Fern-UVC-Strahlung zur Desinfektion in Anwesenheit von Menschen" des Ausschusses "Nichtionisierende Strahlen" der Strahlenschutzkommission eingesetzt, der die folgenden Mitglieder angehören:
Des Weiteren wurde die Arbeitsgruppe durch Herrn Prof. Dr. Friedo Zölzer (Südböhmische Universität,České Budějovice, Mitglied der SSK) unterstützt.
Dr. Ljiljana Udovicic | Dr. Beate Volkmer | Prof. Dr. Ursula Nestle | ||
Vorsitzende der Arbeitsgruppe "Risiken des Einsatzes von Fern-UVC-Strahlung zur Desinfektion in Anwesenheit von Menschen" |
Vorsitzende des Ausschusses "Nichtionisierende Strahlen" |
Vorsitzende der Strahlenschutzkommission |
1 Einleitung
UVC-Desinfektion ist eine über Jahrzehnte bewährte Methode zur Abtötung oder Inaktivierung krankheitserregender Mikroorganismen und Viren - in der Raumluft, im Wasser oder auf festen Oberflächen. Obwohl die diesbezüglichen UVC-Wirkungsspektren je nach Krankheitserreger variieren, ist allen ein ausgeprägtes Maximum um 260 nm gemeinsam: Die UVC-Strahlung dieser Wellenlänge verursacht am effektivsten Schäden an der Desoxyribonukleinsäure (DNA) beziehungsweise Ribonukleinsäure (RNA) von Mikroorganismen und Viren, die zu ihrer Abtötung oder zur Inaktivierung führen. Zur Erzeugung von UVC-Strahlung werden vor allem Quecksilberdampflampen verwendet, die ein Emissionsmaximum bei 254 nm aufweisen, nahe der oben erwähnten Wellenlänge von 260 nm.
Die UVC-Desinfektionsmethode birgt allerdings auch Gefahren für Menschen. Die Risiken umfassen z.B. akute Schädigungen der Augen wie die Entzündung der Hornhaut (Photokeratitis) oder der Bindehaut (Photokonjunktivitis) sowie Hautkrebs als eine schwerwiegende Langzeitfolge. Bislang wurden stets alle Anstrengungen unternommen, um eine unbeabsichtigte Exposition von Menschen gegenüber UVC-Strahlung aus künstlichen Quellen zu vermeiden. Dort, wo bei der Arbeit die Exposition von Menschen nicht ausgeschlossen werden kann, sind die Expositionsgrenzwerte (EGW) einzuhalten, die auf Empfehlungen der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) beruhen. Diese EGW waren über die letzten drei Jahrzehnte hinweg identisch mit den Expositionsgrenzwerten der American Conference of Governmental Industrial Hygienists (ACGIH). Am Arbeitsplatz werden die Beschäftigten über Risiken informiert, die mit einer UVC-Exposition verbunden sind, und eine übermäßige Exposition wird durch eine Reihe von Schutzmaßnahmen - technischen, organisatorischen und persönlichen - verhindert. Für Beschäftigte, die zu den möglicherweise vulnerablen Gruppen gehören, weil sie besonders empfindlich gegenüber UV-Strahlung sind, reicht jedoch die Einhaltung der EGW nicht in jedem Fall aus. Deshalb sind für diese Beschäftigten individuell angepasste Schutzmaßnahmen vorgesehen.
(Stand: 04.09.2024)
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