umwelt-online: Strahlenschutz für das ungeborene Kind - und wissenschaftliche Begründung zur Empfehlung (2)
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Tab. 3-2: Abkürzungen für Absorptionsklassen des Atemtraktmodells sowie spezielle chemische Verbindungen

F Löslichkeitsklasse "leicht" (Fast)
M Löslichkeitsklasse "mittel" (Medium)
S Löslichkeitsklasse "schwer" (Slow)
Vap. Dampf, dampfförmig
Meth. Methylverbindung
OBT organisch gebundenes Tritium (Organically Bound Tritium)
HTO Tritiiertes Wasser
CO Kohlenmonoxid
CO2 Kohlendioxid
SO2 Schwefeldioxid
CS2 Kohlenstoffdisulfid

Es wurden über die in ICRP 88 betrachteten Radionuklide hinaus in Tab. 3-1 folgende Radionuklide berücksichtigt, die in der Nuklearmedizin zum Einsatz kommen: Y-90, Sm-153, Yb-169 und Re-186. Für diese Radionuklide wurde jeweils angenommen, dass die Aktivitätskonzentrationen in Fetus, Plazenta und Mutter gleich sind. Die Berechnungen , zeigen, dass diese Radionuldide kein Strahlenschutzproblem für das Ungeborene darstellen.

Einige Radionuklide der U-238-, U-235- und der Th-232-Zerfallsreihen sind bereits in Tab. 3-1 enthalten. Viele Radionuklide dieser Zerfallsreihen sind sehr kurzlebig mit physikalischen Halbwertszeiten von wenigen Minuten oder kürzer. Der Beitrag dieser Radionuklide zur Dosis für das Ungeborene ist zu vernachlässigen.

Geht man davon aus, dass sich oben nicht genannte Radionuklide der natürlichen Zerfallsreihen im Hinblick auf die Strahlenexposition für das Ungeborene ähnlich verhalten wie das Mutternuklid, so sind keine zusätzlichen Strahlenschutzprobleme für das Ungeborene zu erwarten.

Die Radionuklide Bi-210, Bi-212, Pb-212, Ra-223, Th-227, Ac-227, Ac-228 und Pa-231 weisen Halbwertszeiten von mehr als 1 Stunde auf. Pb-212 hat wegen der vergleichsweise kurzen Halbwertszeit (10,6 Stunden) nicht dieselbe Bedeutung für die Dosis des Ungeborenen wie Pb-210. Ra-223 und Th-227 verhalten sich ähnlich wie die anderen Radium- und Thoriumisotope.

Für Wismut wird das gleiche Aktivitätskonzentrationsverhältnis in Fetus und Mutter angenommen wie für Polonium, für Actinium das gleiche wie für Americium und für Protactinium das gleiche wie für Neptunium [ICRP 88].

3.3 Einmalzufuhr durch Inhalation zum für die Dosis des Ungeborenen ungünstigsten Zeitpunkt

Für die beruflich strahlenexponierte Frau im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 31 StrlSchV wurde folgendes Szenario angenommen:

Je nach betrachtetem Radionuklid liegt dabei der ungünstigste Zeitpunkt der Zufuhr - abhängig von der Halbwertszeit und den elementspezifischen biokinetischen Daten - im engen Zeitfenster zwischen dem Beginn der Schwangerschaft und dem Ende der zu betrachtenden Schwangerschaftsperiode (hier das Ende der 10. Schwangerschaftswoche). Bei den durchgeführten Berechnungen wurden vereinfachend akute Aktivitätszufuhren der Mutter in drei Iterationsschritten, zu Beginn der Schwangerschaft (bei Konzeption), zum Ende der 5. und zum Ende der 10. Schwangerschaftswoche betrachtet. Damit ist noch nicht unter allen Umständen der ungünstigste Zeitpunkt getroffen. Ungünstigster Zeitpunkt für die Zufuhr "langlebiger" Radionuldide im Hinblick auf die Höhe der Strahlendosis (nicht notwendigerweise im Hinblick auf die strahlenbiologischen Wirkungen) ist der Zeitpunkt der Konzeption, ungünstigster Zeitpunkt für die Zufuhr "kurzlebiger" Radionuklide ist das Ende der 10. Schwangerschaftswoche. Radionuldide, deren Halbwertszeiten zwischen beiden liegen, werden durch die Berechnung für die Mitte des Intervalls berücksichtigt. Das Modell geht davon aus, dass nach der 10. Schwangerschaftswoche keine Zufuhr mehr stattfindet. Es wird davon ausgegangen, dass das ungünstigste Ergebnis dieser 3 Zufuhrzeiten nicht wesentlich vom Ergebnis des ungünstigsten Zufuhrzeitpunktes abweicht. Die Ergebnisse der nuklidspezifischen Berechnungen sind in Tab. 3-3 dargestellt.

Ähnlich den Ergebnissen unter der Annahme einer kontinuierlichen Zufuhr (Kapitel 3.2) zeigt sich, dass für eine Reihe von Radionukliden eine akute Zufuhr bei der Mutter, die unterhalb der Grenzwerte für beruflich Strahlenexponierte liegt, eine effektive Folgedosis für das Ungeborene von weniger als 1 mSv bewirkt, für eine Reihe von Radionukliden aber die Dosisgrenze für das Ungeborene auch schon bei Zufuhren unterhalb der Grenzwerte für beruflich Strahlenexponierte erreicht oder überschritten wird.

Tab. 3-3: Maximal von der beruflich strahlenexponierten Frau jährlich einmalig inhalierbare Aktivitäten auf der Basis der Grenzwerte nach § 55 (1, 2) StrlSchV und nach § 55 (4) Str1SchV von 1 mSv effektive (70Jahre-Folgedosis) für das Ungeborene

Radionuklid Absorptionsklasse des Atemtraktmodells (siehe Tab. 3-2) maximal inhalierbare Aktivität kontinuierliche Zufuhr Quotient:
Spalte 3/
Spalte 4
( § 55 (1,2) effektive Dosis und Organdosis) der gebärfähigen Frau und § 55 (4) max. 1 mSv für Ungeborenes eingehalten
Bq
nur § 55 (1,2) (effektive Dosis und Organdosis) der gebärfähigen Frau eingehalten
Bq
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