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Regelwerk

Änderungstext

Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen
- Saarland -

Vom 13. März 2021
(Amtsbl. I Nr. 26 vom 01.04.2021 S. 859)



Aufgrund des § 37c des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 21. Juli 2014 (BGBl. I S. 1066), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3138), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1

Die Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen vom 27. November 2018 (Amtsbl. I S. 790) wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Satz 2 wird die Angabe "100" durch die Angabe "350" ersetzt.

2. In § 3 Satz 2 und Satz 3 wird jeweils die Angabe "2022" durch "2025" ersetzt.

3. In Anhang 1 werden nach den Wörtern "zugrunde liegende" ein Komma und die Wörter "durch Verordnung vom 1. April 2021 (Amtsbl. I S. 859) geänderte" eingefügt.

4. Die Anlage erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

.

 

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ID 210645

ENDE

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