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Regelwerk

Änderungstext

Landesverordnung
zur Änderung von Zuständigkeiten im Strahlenschutz

Vom 17. Oktober 2006
(GVBl. Nr. 12 vom 26.10.2006 S. 224)



Aufgrund des § 28 Abs. 1 des Landesverwaltungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 1992 (GVOBl. Schl.-H. S. 243, ber. S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. März 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 52), verordnet die Landesregierung:

Artikel 1
Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung
zur Ausführung der Strahlenschutzverordnung 1

Die Landesverordnung zur Ausführung der Strahlenschutzverordnung vom 27. April 1977 (GVOBl. Schl.-H. S. 96), zuletzt geändert durch Artikel 16 der Verordnung vom 9. Dezember 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 507), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Verordnung vom 12. Oktober 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 487), wird wie folgt geändert:

§ 1 wird wie folgt geändert:

1. In Absatz 7 werden die Worte "Neben dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren oder dem Oberbergamt ist das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit und in Betrieben, die der Aufsicht der Bergbehörden unterstehen, das Bergamt zuständige Behörden" durch die Worte "Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren und in Betrieben, die der Aufsicht der Bergbehörden unterstehen, das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Clausthal-Zellerfeld sind zuständige Behörden", ersetzt.

2. In Absatz 8 und 9 werden die Worte "Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit" jeweils durch die Worte "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren", ersetzt.

3. In Absatz 13 werde die Worte " , das Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit" gestrichen.

Artikel 2
Landesverordnung zur Änderung
der Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach der Röntgenverordnung 2

Die Landesverordnung über die zuständigen Behörden nach der Röntgenverordnung vom 15. Dezember 1987 (GVOBl. Schl.-H. S. 356), zuletzt geändert durch Artikel 17 der Verordnung vom 9. Dezember 1997 (GVOBl. Schl.-H. S. 507), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen zuletzt ersetzt durch Verordnung vom 12. Oktober 2005 (GVOBl. Schl.-H. S. 487), wird wie folgt geändert:

In der Anlage werden unter der Gliederungsnummer 3 die Worte "Landesamt für Gesundheit und Arbeitssicherheit" durch die Worte "Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren" ersetzt.

Artikel 3
Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2006 in Kraft.

Die vorstehende Verordnung wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden.

1) Ändert LVO vom 27. April 1977, GS Schl.-H. II, Gl.-Nr.: 751-0-2

2) Ändert LVO vom 15. Dezember 1987, GS Schl.-H. II, Gl.-Nr.: 200-0-172

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