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Regelwerk

Festlegung der repräsentativen Erträge, für den Anbau von Energiepflanzen zur Ernte 2009

Vom 15. Juni 2009
(AmtsBl. Nr. 26 vom 29.06.2009 S. 620aufgehoben)
Gl.-Nr.: 7820.24



Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 15. Juni 2009 - V 225/718.110.3 -

Aufgrund des § 23d der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nummer 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie zur Änderung der Kartoffelstärkeprämienverordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194) wurden für in der gemeinsamen Region Schleswig-Holstein/Hamburg mit Energiepflanzen bebaute Flächen die repräsentativen Erträge festgelegt.

Die, in dt/ha festgelegten Erträge beziehen sich auf das Standardgewicht.. unter Berücksichtigung von Standardwerten (bei Ölsaaten neun Prozent Feuchte und zwei Prozent Besatz; bei Getreide 14,5 Prozent Feuchte und drei Prozent Besatz) und die in m3/ha festgelegten Erträge beziehen sich auf das frisch im Silo eingelagerte und verdichtete Erntevolumen (für die Umrechnung in Gewichtsangaben ist der Wert 700 kg/m3 (bei Gräsern 600 kg/m3) maßgeblich).

Repräsentative Erträge für den Anbau von Energie-pflanzen:

- Winterraps 35 dt/ha
- Sommerraps 18 dt/ha
- Winterroggen 50 dt/ha
- Winterweizen 76 dt/ha
- Wintertriticale 57 dt/ha
- Wintergerste 69 dt/ha
- Sommerweizen 50 dt/ha
- Sommergerste 40 dt/ha
- Körnermais 50 dt/ha
- Zuckerrüben 500 dt/ha
- Hanf 21 dt/ha
- Silomais 315 dt/ha
bzw. 45 m3/ha
- Silomais (CCM) 77 dt/ha
bzw. 11 m3/ha
- Silomais (LKS) 84 dt/ha
bzw. 12 m3/ha
- Sonnenblumen (Ganzpflanzen) 154dt/ha
bzw. 22 m3/ha
- Silomais-Sonnenblumen-Gemisch (Ganzpflanzen) 224 dt/ha
bzw. 32 m3/ha
- Winterroggen (Ganzpflanzen) 189 dt/ha
bzw. 27 m3/ha
- Gräser 168 dt/ha
bzw. 28 m3/ha
- Sudangras 168 dt/ha
bzw. 28 m3/ha

Für Erzeuger, die aufgrund besonderer Umstände (z.B. Trockenschäden, Schneckenfraß) nicht in der Lage sein werden, Erntemengen in Höhe der vorgenannten repräsentativen Erträge zu erzielen, besteht wie in den Vorjahren die Möglichkeit einer an-gemessenen Ertragsabsenkung auf der Grundlage eines Gutachtens. In diesem Fall muss der Landwirt wegen des erforderlichen Nachweises und der weiteren Verfahrensschritte vor der Ernte mit seiner Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) Kontakt aufnehmen.

Außerdem besteht für Erzeuger die Option, die eigenen Erträge an Energiepflanzen durch Zukauf so-weit zu ergänzen, dass der repräsentative Ertrag erreicht wird.

Falls der - gegebenenfalls abgesenkte - repräsentative Ertrag nicht vollständig beliefert (bzw. bei zur Biogaserzeugung vorgesehenen Erzeugnissen im Silo eingelagert) wird, erfolgt eine Kürzung der prämienfähigen Fläche entsprechend der prozentualen Unterlieferung dieses Mindestertrages.

Festlegung der repräsentativen Erträge für den Anbau von Energiepflanzen zur Ernte 2008

Vom 19. Juni 2008
(Amtsbl. Schl.-H. 2008 S. 624)
Gl.-Nr. 7820.23



Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume - V 225/718.110.3 -

Aufgrund des § 23 d der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nummer 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie zur Änderung der Kartoffelstärkeprämienverordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194) wurden für in der gemeinsamen Region Schleswig-Holstein/Hamburg mit Energiepflanzen bebaute Flächen die repräsentativen Erträge festgelegt.

Die in dt/ha festgelegten Erträge beziehen sich auf das Standardgewicht unter Berücksichtigung von Standardwerten bei Ölsaaten neun Prozent Feuchte und zwei Prozent Besatz; bei Getreide 14,5 Prozent Feuchte und drei Prozent Besatz) und die in m3/ha festgelegten Erträge beziehen sich auf das frisch im Silo eingelagerte und verdichtete Erntevolumen (für die Umrechnung in Gewichtsangaben ist der Wert 700 kg/m3 maßgeblich).

Repräsentative Erträge für den Anbau von Energiepflanzen:

- Winterraps 32 dt/ha
- Sommerraps 19 dt/ha
- Winterroggen 50 dt/ha
- Winterweizen 70 dt/ha
- Wintertriticale 56 dt/ha
- Wintergerste 64 dt/ha
- Sommerweizen 50 dt/ha
- Sommergerste 39 dt/ha
- Körnermais 48 dt/ha
- Zuckerrüben 464 dt/ha
- Silomais 287 dt/ha
bzw. 41 m3/ha
- Silomais (CCM) 70 dt/ha
bzw. 10 m3/ha
- Silomais (LKS) 77 dt/ha
bzw. 11 m3/ha
- Sonnenblumen (Ganzpflanzen) 147 dt/ha bzw. 21 m3/ha
- Silomais-Sonnenblumen- Gemisch  (Ganzpflanzen) 210 dt/ha bzw. 30 m3/ha
- Winterroggen (Ganzpflanzen) 182 dt/ha bzw. 26 m3/ha
- Gräser 189 dt/ha
bzw. 27 m3/ha

Für Erzeuger, die aufgrund besonderer Umstände (z.B. Trockenschäden, Schneckenfraß) nicht in der Lage sein werden Erntemengen in Höhe der vorgenannten repräsentativen Erträge zu erzielen, besteht wie in den Vorjahren die Möglichkeit einer angemessenen Ertragsabsenkung auf der Grundlage eines Gutachtens. In diesem Fall muss der Landwirt wegen des erforderlichen Nachweises und der weiteren Verfahrensschritte vor der Ernte mit seinem Amt für ländliche Räume (ALR) Kontakt aufnehmen.

Die bisherige Option der ÄLR, nach der Ernte auf begründeten Antrag des Erzeugers einer Reduzierung des repräsentativen Ertrages um bis zu 10 Prozent zuzustimmen, ist per EU-Vorgabe weggefallen.

Falls der - gegebenenfalls abgesenkte - repräsentative Ertrag nicht vollständig beliefert (bzw. bei zur Biogaserzeugung vorgesehenen Erzeugnissen im Silo eingelagert) wird, erfolgt eine Kürzung der prämienfähigen Fläche entsprechend der prozentualen Unterlieferung dieses Mindestertrages.

Festlegung der repräsentativen Erträge für den Anbau von Nachwachsenden Rohstoffen auf stillgelegten Flächen und für den Anbau von Energiepflanzen auf nicht stillgelegten Flächen im Wirtschaftsjahr 2007/2008
(Ernte 2007)

(Amtsbl. Schl.-H. Nr. 28 vom 09.07.2007 2007 S. 609; 27.7.2007 S. 740)
Gl.Nr. 7820.22



Bekanntmachung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 19. Juni 2007 - V 225/718.110.3 -

Aufgrund des § 19 des Artikels 1 der Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nummer 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie zur .Änderung der Kartoffelstärke prämienverordnung vom 3. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3194) wurden für in der gemeinsamen Region Schleswig-Holstein/Hamburg mit Kulturpflanzen bebaute Flächen die repräsentativen Erträge festgelegt.

Die in dt/ha festgelegten Erträge beziehen sich auf das Standardgewicht unter Berücksichtigung von Standardwerten (bei Ölsaaten 9 % Feuchte und 2 % Besatz; bei Getreide 14,5 % Feuchte und 3 % Besatz) und die in m3/ha festgelegten Erträge beziehen sich auf das frisch im Silo eingelagerte und verdichtete Erntevolumen.

Repräsentative Erträge für NWR-Ausgangserzeugnisse

Wegen der. besonderen agronomischen Produktionsbedingungen auf Stilllegungsflächen lässt die EU einen 15-prozentigen Abschlag von den durchschnittlichen Erträgen der Vorjahre zu. Von dieser Option wurde bei der Festlegung aller Mindesterträge für NWR-Ausgangserzeugnisse Gebrauch gemacht.

- Winterraps 33 dt/ha.
- Sommerraps 20 dt/ha
- Winterroggen 55 dt/ha
- Wintertriticale 59 dt/ha
- Winterweizen 75 dt/ha
- Sommerweizen 52 dt/ha
- Wintergerste 68 dt/ha
- Sommergerste 41 dt/ha
- Silomais 43 m3/ha
- Sommergerste (Ganzpflanzen)     26 m3/ha

Änderung der repräsentativen Erträge für den
Anbau von Nachwachsenden Rohstoffen auf stillgelegten Flächen und für den Anbau von Energiepflanzen
auf nicht stillgelegten Flächen im Wirtschaftsjahr 2007/2008
(Ernte 2007)*

Vom 27. Juli 2007
(ABl. Nr. 33 vom 13.08.2007 S. 740)



Durch Bekanntmachung vom 19. Juni 2007 (Amtsbl. Schl.-H. S. 609) waren die repräsentativen Erträge für in der gemeinsamen Region Schleswig-Holstein/Hamburg gelegene Flächen veröffentlicht worden.

Die Frühjahrstrockenheit dieses Jahres hat insbesondere beim Winterraps regional zu starken und landesweit zu erheblichen Mindererträgen geführt. Daher hat das Landwirtschaftsministerium die repräsentativen Erträge für Winterraps wie folgt reduziert:

*) Ändert Bek. vom 19. Juni 2007, Gl.-Nr. 7820.22

ENDE

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