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Regelwerk, Energie

Festlegung volatiler Kosten nach § 11 Abs. 5 ARegV zur Berücksichtigung von Verlustenergiekosten in der dritten Regulierungsperiode
- Niedersachsen -

Vom 19. November 2018
(Nds. MBl. Nr. 42 vom 12.12.2018 S. 1489)



Regierungskammer Niedersachsen
- 55-29402/300-0010 -

Gemäß § 74 EnWG wird in Anlage 1 der verfügende Teil des Beschlusses zur Festlegung von Verlustenergie als volatile Kosten für die dritte Regulierungsperiode Strom der Regulierungskammer Niedersachsen vom 27.09.2018 bekannt gemacht.

Die vollständige Festlegung einschließlich Begründung ist auf der Internetseite der Landesregulierungsbehörde (www.regulierung.niedersachsen.de) veröffentlicht. Den unmittelbar betroffenen Netzbetreibern wurde die Festlegung bereits individuell schriftlich (per Einschreiben) nach § 73 Abs. 1 EnWG zugestellt. Eine Liste der nach § 54 EnWG in der Zuständigkeit der Regulierungskammer Niedersachsen liegenden Verteilernetzbetreiber wird in Anlage 2 bekannt gemacht.

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Anlage 1

Die Kosten des Netzbetreibers für die Beschaffung von Verlustenergie werden aufgrund § 29 Abs. 1 EnWG i. V. m. § 32 Abs. 1 Nr. 4 a und § 11 Abs. 5 ARegV für den Zeitraum der dritten Regulierungsperiode der Anreizregulierung, beginnend ab dem 1.1.2019, als volatile Kostenanteile i. S. des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 ARegV festgelegt.

Der Netzbetreiber wird für die Dauer der dritten Regulierungsperiode, beginnend am 1.1.2019, verpflichtet, die Anpassung der kalenderjährlichen Erlösobergrenzen gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 ARegV derart vorzunehmen, dass die Differenz der Verlustenergiekosten zwischen dem Basisjahr für die dritte Regulierungsperiode (VK0) und den ansatzfähigen Ver- lustenergiekosten, die sich aufgrund der vorgegebenen Berechnungsmethodik kalenderjährlich (VKt) ergeben, als volatile Kosten berücksichtigt werden.

Der ansatzfähige Planwert der Verlustenergiekosten des jeweiligen Kalenderjahres ergibt sich aus dem Produkt des Referenzpreises und der ansatzfähigen Menge. Die Berechnung des Referenzpreises erfolgt anteilig aus dem baseload-Preis (69 %) und dem Peakload-Preis (31 %). Der baseload-Preis ergibt sich dabei als tagesgenauer (ungewichteter) Durchschnittspreis aller im Zeitraum 1. 7. t-2 bis 30. 6. t-1 gehandelten Phelix-Year-Futures (baseload) für das Lieferjahr t. Der Peakload-Preis ergibt sich als tagesgenauer (ungewichteter) Durchschnittspreis aller im Zeitraum 1.7. t-2 bis 30.6. t-1 gehandelten Phelix-Year-Futures (Peakload) für das Lieferjahr t. Der Durchschnittspreis für das Jahr 2019 wird auf Basis des Phelix-DE/AT-Year-Future gebildet. Der Durchschnittspreis für die Jahre 2020 bis 2023 wird auf Basis des Phelix-DE-Year-Future gebildet.

Die ansatzfähige Menge ergibt sich aus dem im Rahmen der Bestimmung des Ausgangsniveaus nach § 6 Abs. 1 ARegV anerkannten Wert des Basisjahres 2016. Die ansatzfähige Menge wird für die Dauer der dritten Regulierungsperiode festge- setzt. Eine jährliche Anpassung der ansatzfähigen Menge findet nicht statt.

Ein Ist-Abgleich findet nicht statt.

Ein Widerruf bleibt vorbehalten.

Die Festlegung ist bis zum 31.2.2023 befristet.

Der Netzbetreiber hat die Kosten des Verfahrens in Höhe von 300,00 EUR zu tragen.

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Anlage 2


Netzbetreiber Aktenzeichen
BSS Netz- und Service Betriebs GmbH Ref55-29412/3/1/B001-0006
Eichsfelder Energie- und Wasserversorgungsgesellschaft mbH Ref55-29412/3/1/E000-0007
Elektrizitätsgenossenschaft für Wittmund eG Ref55-29412/3/1/E001-0007
Elektrizitätsgenossenschaft Hasbergen eG Ref55-29412/3/1/E002-0007
Elektrizitäts-Werk Otterberg Ref55-29412/3/1/E003-0007
Energieversorgung Dahlenburg-Bleckede AG Ref55-29412/3/1/E004-0007
EVE Netz GmbH Ref55-29412/3/1/E007-0007
EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH & Co. KG Ref55-29412/3/1/E006-0007
GELSENWASSER Energienetze GmbH Ref55-29412/3/1/G000-0007
Gemeindewerke Bovenden GmbH & Co. KG Ref55-29412/3/1/G001-0007
GEW Wilhelmshaven GmbH Ref55-29412/3/1/G002-0007
GWS Stadtwerke Hameln GmbH Ref55-29412/3/1/G003-0006
Niedersachsen Ports GmbH & Co. KG Ref55-29412/3/1/N000-0007
nvb Nordhorner Versorgungsbetriebe GmbH Ref55-29412/3/1/N001-0008
Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG Ref55-29412/3/1/S017-0007
Stadtwerke Achim AG Ref55-29412/3/1/S000-0007
Stadtwerke Bad Harzburg GmbH Ref55-29412/3/1/S001-0007
Stadtwerke Bad Pyrmont Energie und Verkehrs GmbH Ref55-29412/3/1/S003-0007
Stadtwerke Bad Sachsa GmbH Ref55-29412/3/1/S004-0007
Stadtwerke Böhmetal GmbH Ref55-29412/3/1/S005-0007
Stadtwerke Bramsche GmbH Ref55-29412/3/1/S006-0007
Stadtwerke Buchholz in der Nordheide GmbH Ref55-29412/3/1/S007-0007

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