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Aufgaben der Marktüberwachung nach EVPG, EnVKG, Pkw-EnVKV und Verordnung (EG) Nr. 1222/2009;
Zuständigkeitsübertragung an das Landeseichamt Sachsen-Anhalt
- Sachsen-Anhalt -
Vom 10. Februar 2015
(MBl.LSa Nr. 6 vom 02.03.2015 S. 132)
Gl.-Nr.: 7141
Az.: -16-01551
1. Zuständigkeitsübertragung
Das Landeseichamt Sachsen-Anhalt ist zuständige Behörde für die Marktüberwachung nach folgenden Vorschriften:
2. Inkrafttreten
Dieser Erl. tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft.
ENDE |
(Stand: 16.06.2018)
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