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Regelwerk

ILK-16 - Bewertung der Nachhaltigkeit der Kernenergie und anderer Technologien zur Stromerzeugung
- Hessen -

Vom Januar 2004
(StAnz. Nr. 17 vom 26.04.2004 S. 1622)


Erstellt durch die Internationale Länderkommission Kerntechnik - ILK -

1. Einleitung

Der Bereich der Stromversorgung ist von zentraler Bedeutung für das wirtschaftliche Wachstum und die gesellschaftliche Entwicklung. Während sich aus der Stromnutzung zahlreiche gesellschaftliche und wirtschaftliche Vorteile ergeben, kann je nach Art die Stromerzeugung mit Auswirkungen verbunden sein, die mit dem Konzept der Nachhaltigkeit nicht vollständig in Einklang gebracht werden können. Bei Entscheidungen über die heutige und künftige Energieversorgung gewinnen aber Aspekte der Nachhaltigkeit zunehmend an Bedeutung. Bewertungen der Nachhaltigkeit bestimmter Optionen zur Stromversorgung werden allerdings oft spontan vorgenommen, und können zudem leicht von Vorurteilen beeinflusst werden und willkürlich sein. Insbesondere die Kernenergie wird durch die deutsche Bundesregierung als nicht-nachhaltige Option für die Zukunft ausgeschlossen und dabei getrennt von anderen Energieoptionen fundamental kritisch betrachtet. Die ILK ist der Meinung, dass alle relevanten Optionen, einschließlich der Kernenergie, mittels einer systematischen und umfassenden Betrachtungsweise methodisch vergleichbar bewertet werden müssen. Daher hält es die ILK für wichtig, dieses Thema detaillierter als bisher zu untersuchen, und stellt ihre Ansichten in der vorliegenden Stellungnahme vor.

Diese ILK-Stellungnahme zur Nachhaltigkeit berücksichtigt die einschlägigen nationalen und internationalen Entwicklungen und gründet darauf. Ergänzend dazu hat das Paul-Scherrer-Institut (PSI) eine im Umfang begrenzte Vergleichsstudie zur Nachhaltigkeit der verschiedenen Technologien zur Stromerzeugung durchgeführt, unter Maßgabe deutscher Rahmenbedingungen [1]. Diese Studie sollte die Anwendbarkeit eines systematischen Ansatzes zur Bewertung der Nachhaltigkeit nachweisen und zu vergleichsweise konsistenten Ergebnissen führen, aus denen robuste Schlussfolgerungen abgeleitet werden können.

2. Das Konzept der Nachhaltigkeit und seine Operationalisierung

Das Konzept einer nachhaltigen Entwicklung ist mit der Veröffentlichung des Berichts "Unsere Gemeinsame Zukunft" der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (die so genannte Brundtland-Kommission) im Jahr 1987 erstmalig aufgetaucht, bzw. wurde wieder belebt. Dieser Bericht definiert eine nachhaltige Entwicklung als Fähigkeit, "die Bedürfnisse der Gegenwart zu befriedigen, ohne gleichzeitig die Möglichkeiten zukünftiger Generationen zur Befriedigung ihrer eigenen Bedürfnisse einzuschränken" [2]. Im allgemeinen Sinne beinhaltet eine nachhaltige Entwicklung das Ziel einer Ausgewogenheit innerhalb und zwischen Ländern und Generationen, unter Einbindung von wirtschaftlichem Wachstum, Umweltschutz und gesellschaftlichem Wohlergehen. Die eigentliche Herausforderung an eine nachhaltige Entwicklung ist es, diese drei Dimensionen in ausgewogener Weise, unter Berücksichtigung ihrer Wechselwirkungen und notwendiger Kompromisse, zu berücksichtigen.

Seither sind eine Vielzahl von Definitionen einer nachhaltigen Entwicklung vorgeschlagen worden, mit unterschiedlicher Betonung der wesentlichen Elemente von Nachhaltigkeit 1. Die ILK unterstützt die grundlegenden Ansätze, die über die Definition des Berichts der Brundtland-Kommission zum Ausdruck gebracht werden. Diese Definition unterliegt aber zahlreichen Interpretationen, die wiederum für eine Implementierung und praktische Anwendung des Konzeptes wesentlich sind. So gibt es auf der konzeptionellen Ebene eine sehr deutliche Unterscheidung zwischen jenen, die eine "strenge" Nachhaltigkeit befürworten, und denen, die eine "weiche" Nachhaltigkeit verfechten. Die Unterschiede zwischen diesen Konzeptansätzen resultieren aus abweichenden Annahmen zur Ersetzbarkeit von natürlichen und durch Menschen geschaffenen Ressourcen ("Kapital"), zum Schadensausgleich und zur Diskontierung zukünftiger Ereignisse. Eine "weiche" Nachhaltigkeit fordert, dass die jetzigen Generationen die Verpflichtung haben, zukünftigen Generationen einen Kapitalbestand zu hinterlassen, der ungeschmälert ist, aber gleichzeitig ist es zulässig, dass das von der Menschheit geschaffene Kapital das natürliche ersetzen darf.

Die ILK unterstützt die Ansicht, dass

Somit folgt die ILK im Hinblick auf den Ressourcenverbrauch dem Konzept einer "weichen" Nachhaltigkeit. Diese Position ist realistisch und berücksichtigt, dass die (durch Menschen bewirkte) "Entwicklungs-Komponente" einen unerlässlichen Bestandteil des Gesamtkonzeptes darstellt.

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