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Gemeinsamer Runderlass betreffend Hinweise zum Energiemanagement in den Dienststellen des Landes (EMA-Hessen)
- Hessen -
Vom 6. November 2017
(StAnz. Nr. 3 vom 15.01.2018 S. 120)
1. Geltungsbereich
Die Festlegungen der EMA-Hessen gelten für alle energetischen Aspekte der Liegenschaften und Gebäude, die im Eigentum des Landes sind oder deren Betreiberverantwortung dem Land Hessen obliegt beziehungsweise deren wirtschaftliche Eigentümer Landesbetriebe nach § 26 LHO sind. Für angemietete Gebäude gelten die Hinweise nur insoweit, als die Energie- und Medienkosten aus den Mitteln des Landes getragen werden und ein Energiemanagement möglich ist.
Durch den sachgerechten und wirtschaftlichen Betrieb der Liegenschaften wird das Ziel des Projektes der CO2-neutralen Landesverwaltung, bis 2030 CO2-neutral zu arbeiten, wesentlich unterstützt. Dieses Ziel wurde durch Kabinettsbeschluss vom 17. Mai 2010 beschlossen.
2. Zuständigkeiten und Aufgaben für hausverwaltende Dienststellen und Dienststellenleitungen
2.1 Hausverwaltende Dienststellen
Die hausverwaltende Dienststelle stellt sicher, dass ein(e) Energiebeauftragte(r) benannt wird. In Liegenschaften, die vom LBIH verwaltet werden, nehmen in der Regel die Objektleiter(innen) die Aufgaben des (der) Energiebeauftragten wahr. Dienststellen, die unter eigener Bewirtschaftung stehen, stellen sicher, dass die Aufgaben des (der) Energiebeauftragten wahrgenommen werden. Die Aufgaben des Energiebeauftragten werden in Anlage 5 dargestellt.
2.1.1 Energieverbrauchserfassung und -auswertung
Die Verbräuche und Kosten von Wärme, Strom und Wasser sind nach dem in Anlage 2 beschriebenen Verfahren zu erfassen und bis zum 31. März eines jeden Jahres dem CC Energie des LBIH zur Auswertung zu melden.
Das CC Energie legt entsprechend aktueller Erfordernisse die einzelnen, zu erfassenden Verbräuche und Kosten fest. Es gibt die Ablese- und Meldeintervalle vor (s. Anlage 2).
Die hausverwaltenden Dienststellen erhalten für ihre Verbrauchsstellen von den Energiesachbearbeitern (-innen) des CC Energie eine jährliche Verbrauchsauswertung. In dieser sind auch Hinweise auf Abweichungen vorhanden. Die hausverwaltende Dienststelle leitet die Verbrauchsauswertung an die Dienststellenleitung zeitnah weiter.
In Behördenzentren und -häusern, in denen mehrere Dienststellen untergebracht sind sowie in Gebäuden mit unterschiedlichen Nutzungen (zum Beispiel Labor- und Büronutzung) erfolgt die Auswertung getrennt, sofern dazu die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Die Verbrauchsauswertung ist die Grundlage für die jährliche Bewertung der Verbräuche in der Liegenschaft (siehe Anlage 5). Schlussfolgerungen und Maßnahmen zur Einsparung von Energie (insb. energiesparendes Verhalten) zeigen die Energiebeauftragten auf.
Durch regelmäßige Energieinspektionen des CC Energie werden die Dienststellenleitungen dabei unterstützt, die Festlegungen des Energiemanagementsystems einzuhalten.
2.2 Dienststellenleitung
Das Nutzungsverhalten hat einen bedeutenden Einfluss auf den Energieverbrauch in den Liegenschaften. Die Dienststellenleitung ist verantwortlich für eine sachgerechte und wirtschaftliche Energieverwendung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihres Hauses. Durch die Dienststellenleitung ist sicherzustellen, dass im Sinne einer Energieeinsparung Einfluss auf das Nutzerverhalten genommen wird. Die Dienststellenleitung benennt hierzu eine(n) Koordinator(in) für Energiefragen (siehe Anlage 5).
Die Dienststellenleitung wird dabei durch das Energiemanagementsystem des Landes Hessen unterstützt, dessen Inhalte in diesem Runderlass festgelegt sind.
Für Dienststellen, die unter eigener Bewirtschaftung stehen, können die Aufgaben des (der) Energiebeauftragten auch durch den (die) Koordinator(in) für Energiefragen wahrgenommen werden.
3. Zuständigkeiten und Aufgaben des CC Energie
Der LBIH hat die Aufgaben des Energiemanagements in einem Competence-center Energie (CC Energie) gebündelt. Das CC Energie übernimmt die im Folgenden genannten Aufgaben zur Verbesserung der energetischen Leistung (siehe Anlage 4).
Das Competence-center Energie ist überregional tätig und erbringt Schwerpunktaufgaben für alle Liegenschaften des Landes. Es überwacht den energieeffizienten und wirtschaftlichen Betrieb (siehe Anlage 4):
(Stand: 23.06.2022)
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