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Regelwerk, Energiesicherung

BremWindBGUG - Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes in der Freien Hansestadt Bremen
- Bremen -

Vom 29. Mai 2024
(Brem.Abl. Nr. 42 vom 30.05.2024 S. 179)



Der Senat verkündet das nachstehende, von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz:

§ 1 Verpflichtung der Gemeinden

Die Pflicht der Freien Hansestadt Bremen nach § 3 Absatz 1 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes haben die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven gemäß den in der nachfolgenden Tabelle genannten Teilflächenzielen nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 des Windenergieflächenbedarfsgesetzes zu erfüllen.


Stadtgemeinde Teilflächenziele, die bis zum 31. Dezember 2027 mindestens zu erfüllen sind (Anteil der Landesfläche in Prozent) Teilflächenziele, die bis zum 31. Dezember 2032 mindestens zu erfüllen sind (Anteil der Landesfläche in Prozent)
Bremen 0,19 0,21
Bremerhaven 0,06 0,29
Summe 0,25 0,5

§ 2 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.


ENDE

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