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GEGV - Bekanntmachung der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau zur Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes
- Bremen -
Vom 22. November 2022
(Brem. ABl. Nr. 222 vom 08.12.2022 S. 1019)
Aufgrund § 2 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes vom 1. November 2022 (Brem.GBl. S. 840) gibt die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau bekannt:
Zur Erstellung der Erfüllungserklärung nach § 92 des Gebäudeenergiegesetzes sind im Land Bremen die nachfolgend dargestellten Muster zu verwenden.
Muster für Erfüllungserklärungen nach § 2 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes und § 92 Absatz 1 des Gebäudeenergiegesetzes
Muster nach § 2 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes ( GEGV)
Die ausgestellte Erklärung ist in elektronischer Form (PDF) an geg@umwelt.bremen.de zu übersenden.
Muster für Erfüllungserklärungen nach § 2 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetzes und § 92 Absatz 2 des Gebäudeenergiegesetzes
Muster nach § 2 Absatz 3 der Verordnung zur Durchführung des Gebäudeenergiegesetze s ( GEGV)
Die ausgestellte Erklärung ist in elektronischer Form (PDF) an geg@umwelt.bremen.de zu übersenden.
ENDE |
(Stand: 15.12.2022)
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