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Regelwerk

Änderungstext

StrVG - Strahlenschutzvorsorgegesetz
Aufhebung der Gemeinsamen Bekanntmachung über Zuständige Stellen zum Vollzug des Gesetzes zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung

- Bayern -

Vom 7. November 2024
(BayMBl. Nr. 568 vom 27.11.2024)


Az. 12c-A1100-2024/11-20

Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz, des Innern, für Sport und Integration und für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

1. Die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, des Innern, für Landwirtschaft und Forsten über Zuständige Stellen zum Vollzug des Gesetzes zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG) vom 6. September 2006 (AllMBl. S. 331) wird aufgehoben.

2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Dezember 2024 in Kraft.

ID 242775


ENDE

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