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Änderungstext
Änderung der Richtlinien Geothermie-Wärmenetze
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie
Vom 28. November 2012
(AllMBl Nr. 16 vom 27.12.2012 S. 1067)
Az.: VI/2-6286/398/2
Nr. 3.2 Satz 2 der Richtlinien zur Durchführung des Bayerischen Programms zum verstärkten Ausbau von Tiefengeothermie-Wärmenetzen (Richtlinien Geothermie-Wärmenetze - BayGW) vom 16. Juni 2009 (AllMBl S. 243) erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Diese Richtlinien treten am 17. Juli 2009 in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft. | "Diese Richtlinien treten am 17. Juli 2009 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2014 außer Kraft." |
Diese Bekanntmachung tritt am 31. Dezember 2012 in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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