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Änderungstext
Verordnung des Wirtschaftsministeriums
über Zuständigkeiten im Bereich
des Energieverbrauchskennzeichnungsgesetzes
Vom 10. Oktober 2007
(GBl. Nr. 18 vom 15.11.2007 S. 491)
Es wird verordnet auf Grund von
Artikel 1
Verordnung des Wirtschaftsministeriums über Zuständigkeiten nach
dem Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG-ZuVO)
Artikel 2
Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz
über Ordnungswidrigkeiten
Die Verordnung der Landesregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 2. Februar 1990 (GBl. S.75), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. Juni 2007 (GBl. S.329, ber. S. 352), wird wie folgt geändert:
In § 2 Abs. 2 wird am Ende von Nummer 7 ein Komma und nach Nummer 7 die Nummer 8 angefügt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
(Stand: 16.06.2018)
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