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Regelwerk Energie

VwV energieeffiziente Wärmenetze
Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über die Förderung von energieeffizienten Wärmenetzen
- Baden-Württemberg -

Vom 4. Februar 2016
(GABl. Nr. 2 vom 27.02.2016 S. 137; 16.05.2022 S. 425 22)



Az.: 6-4580.1/83

1. Zuwendungszweck

1.1 Ausgangslage

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg das Ziel festgeschrieben, bis 2050 die Treibhausgasemissionen um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Dafür soll der Energieverbrauch im Land halbiert und vom verbleibenden Energiebedarf 80 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt werden.

Neben der Stromerzeugung ist auch der Wärmeverbrauch, der den größten Anteil am gesamten Endenergieverbrauch ausmacht, für das Erreichen der Klimaschutzziele von hoher Bedeutung. Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK) nennt als langfristiges Ziel, die Wärmeversorgung im Land bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der heutige Wärmebedarf insbesondere im Gebäudesektor konsequent reduziert werden. In der Einsparung von Energie und dessen effizienter Nutzung liegt das größte Potenzial für eine nachhaltige Wärmeversorgung im Land. Aber auch nach umfangreichen energetischen Modernisierungen wird weiterhin ein Restwärmebedarf zur Raumheizung und für die Warmwasserbereitung notwendig sein. Die Deckung dieses Bedarfs soll dann auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen. Zur Umsteuerung auf erneuerbare Energie müssen deren Potenziale im Land konsequent genutzt und die Infrastrukturen darauf ausgerichtet und optimiert werden.

Das IEKK nennt als wichtige Aufgaben für eine nachhaltige Wärmenutzung in Baden-Württemberg

Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist im IEKK eine Reihe von Maßnahmen definiert:

Für die Umsetzung dieser im IEKK definierten Aufgaben und Maßnahmen sieht die VwV energieeffiziente Wärmenetze drei wesentliche Förderbausteine vor:

1.2 Rechtsgrundlagen

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