VwV energieeffiziente Wärmenetze Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums über die Förderung von energieeffizienten Wärmenetzen - Baden-Württemberg -
Vom 4. Februar 2016 (GABl. Nr. 2 vom 27.02.2016 S. 137; 16.05.2022 S. 425 22)
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat im Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg das Ziel festgeschrieben, bis 2050 die Treibhausgasemissionen um 90 Prozent gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Dafür soll der Energieverbrauch im Land halbiert und vom verbleibenden Energiebedarf 80 Prozent mit erneuerbaren Energien gedeckt werden.
Neben der Stromerzeugung ist auch der Wärmeverbrauch, der den größten Anteil am gesamten Endenergieverbrauch ausmacht, für das Erreichen der Klimaschutzziele von hoher Bedeutung. Das Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept Baden-Württemberg (IEKK) nennt als langfristiges Ziel, die Wärmeversorgung im Land bis zum Jahr 2050 klimaneutral zu gestalten. Um dieses Ziel zu erreichen, muss der heutige Wärmebedarf insbesondere im Gebäudesektor konsequent reduziert werden. In der Einsparung von Energie und dessen effizienter Nutzung liegt das größte Potenzial für eine nachhaltige Wärmeversorgung im Land. Aber auch nach umfangreichen energetischen Modernisierungen wird weiterhin ein Restwärmebedarf zur Raumheizung und für die Warmwasserbereitung notwendig sein. Die Deckung dieses Bedarfs soll dann auf Basis erneuerbarer Energien erfolgen. Zur Umsteuerung auf erneuerbare Energie müssen deren Potenziale im Land konsequent genutzt und die Infrastrukturen darauf ausgerichtet und optimiert werden.
Das IEKK nennt als wichtige Aufgaben für eine nachhaltige Wärmenutzung in Baden-Württemberg
die langfristige Transformation zu erneuerbaren Energien unter Wahrung ökologischer Kriterien,
den Umstieg auf emissionsarme Brennstoffe und die Nutzung industrieller Abwärme sowie
die Entwicklung einer Strategie für lokale Wärmenetze, die erneuerbare Energien und KWK-Wärme optimal integrieren können.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben ist im IEKK eine Reihe von Maßnahmen definiert:
Ausbau der Wärmenutzung bei bestehenden Biogasanlagen und Kraftwerken,
Ausbau der Wärmenutzung bei Bioenergiedörfern,
Installation solarer Wärmenetze mit saisonaler Speicherung,
Entwicklung eines Landes-Förderprogramms Geothermische Wärmenetze,
Durchführung von Potenzial-Analysen für Industrie-Abwärme,
Unterstützung von Marktmodellen zur Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze,
Unterstützung lokaler und regionaler Wärmekonzepte,
Erstellung von Kälte- und Wärmeplänen.
Für die Umsetzung dieser im IEKK definierten Aufgaben und Maßnahmen sieht die VwV energieeffiziente Wärmenetze drei wesentliche Förderbausteine vor:
Um Kommunen beim Ausbau von lokalen Wärmenetzen zu unterstützen, wird die Bundesförderung von Klimaschutzteilkonzepten mit Schwerpunkt auf integrierter Wärmenutzung und gegebenenfalls zusätzlich auf erneuerbaren Energien nach Ziffer II I. 3 h) und g) der "Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative" des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 22. September 2015, veröffentlicht am 6. Oktober 2015 im Bundesanzeiger (BAnz AT 6.10.2015 B4), mit zusätzlichen Landesmitteln ergänzt (Ziffer 3. VwV energieeffiziente Wärmenetze).
Zur Beförderung des Ausbaus energieeffizienter Wärmenetze wurde im Juli 2015 ein landesweites Kompetenzzentrum Wärmenetze bei der Klima- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA) eingerichtet. Als weitere regionale und lokale Unterstützungsmaßnahme wird mit dieser Verwaltungsvorschrift zusätzlich jeweils eine Beratungs- und Netzwerkinitiative in den zwölf Regionen in Baden-Württemberg gefördert, die das Thema Wärmenetze in der Region proaktiv aufgreift, Kommunen und die Öffentlichkeit über das Thema informiert und konkrete fachlichkonzeptionelle Vorschläge zur Umsetzung von Wärmenetzen in Kommunen macht (Ziffer 4. VwV energieeffiziente Wärmenetze). Dazu kann auch gehören, konkrete Projekte proaktiv zu begleiten und voranzutreiben, um Akzeptanz in der Bevölkerung zu schaffen.
Da die Etablierung von energieeffizienten Wärmenetzen, insbesondere unter Nutzung von großer Solarthermie, Geothermie und industrieller Abwärme, noch eine finanzielle Unterstützung benötigt, bedarf es zusätzlicher Investitionsanreize. Wärmenetze sollen über mehrere Jahrzehnte betrieben werden können. Bereits bei der Planung und dem Bau müssen deshalb die Voraussetzungen möglichst optimal für den langjährigen Betrieb gestaltet werden. Eine Förderung soll hier Anreize schaffen, effiziente und verlustarme Wärmenetze für den Einsatz aller erneuerbaren Energien sowie Abwärme aus Industrie und hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zu errichten. Gefördert werden Investitionen in Wärmenetze, die besondere Effizienzkriterien erfüllen, die über die Vorgaben des Marktanreizprogramms (MAP) des Bundes und des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) hinausgehen. Als Zusatzanforderungen werden ein erhöhter Einsatz von erneuerbaren Energien, Abwärme oder hocheffizienter KWK und eine Begrenzung des Wärmeverlusts vorausgesetzt (Ziffer 5. VwV energieeffiziente Wärmenetze).