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Regelwerk, Energie, Immissionsschutz

Bekanntmachung zur Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung

Vom 22. Juni 2012
(eBAnz. AT vom 29.06.2012 B1; 29.06.2018 B2aufgehoben)


Zur aktuellen Fassung

Gemäß § 3a Absatz 3 Satz 2 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung vom 28. Mai 2004 (BGBl. I S. 1037), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 10. Mai 2012 (BGBl. I S. 1070) geändert worden ist, überprüft und veröffentlicht das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie jährlich das Erreichen des Fünfvom-Hundert-Kriteriums für die Einführung der nächst höheren CO2-Effizienzklassen A++ beziehungsweise A+++.

Die Überprüfung erfolgt gemäß § 3a Absatz 3 Satz 3 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung auf der Basis der Zulassungszahlen und Typdaten des Kraftfahrt-Bundesamtes und unter Zugrundelegung der offiziellen spezifischen CO2-Emissionen und der Masse des fahrbereiten Fahrzeugs im Sinne der Richtlinie 2007/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. September 2007 zur Schaffung eines Rahmens für die Genehmigung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern sowie von Systemen, Bauteilen und selbstständigen technischen Einheiten für diese Fahrzeuge (ABl. Nr. L 263 vom 09.10.2007, S. 1) sowie optionaler, ergänzender versions- oder fahrzeugspezifischer Meldungen der Hersteller an das Kraftfahrt-Bundesamt, wobei in den Fällen, in denen in den Typgenehmigungsdokumenten ein Bereich für die Masse angegeben ist, für die Berechnung im Sinne des § 3a Absatz 3 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung der höhere Wert heranzuziehen ist.

Die Überprüfung ergibt für das Jahr 2011 folgendes Ergebnis:

Verteilung der CO2-Effizienzklassen für das Jahr 2011 laut Kraftfahrt-Bundesamt:

Anzahl der vom Kraftfahrt-Bundesamt für diese Bewertung berücksichtigten Pkw-Neuzulassungen gesamt: 3.144 853
Diese verteilen sich auf die in § 3a Absatz 2 und 3 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung festgelegten CO2-Effizienzklassen wie folgt:

A+++ A++ A+ A B C D E F G
Anzahl 2107 5732 9292 343.218 597.161 947.508 835.555 256.188 102.781 45311
Anteil in % 0,1 0,2 0,3 10,9 19,0 30,1 26,6 8,1 3,3 1,4

Das Fünfvom-Hundert-Kriterium für die Einführung der nächst höheren CO2-Effizienzklasse im Sinne des § 3a Absatz 3 Satz 1 der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung ist nicht erreicht. Es wird daher keine weitere CO2-Effizienzklasse oberhalb der Klasse A+ eingeführt.

ENDE

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