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Ausfüllhilfe für das elektronische Rückmeldeformular zur Stichprobenkontrolle
Nachweisverfahren im Rahmen der Stichprobenkontrolle
Stand: 01.03.2024
(Quelle http://www.bafa.de/)
Abkürzungsverzeichnis
Abs. | Absatz |
BAFA | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle |
DIN | Deutsches Institut für Normung |
EDL-G | Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen |
EN | Europäische Norm |
EnEfG | Energieeffizienzgesetz |
EMAS | Eco-Management and Audit Scheme |
EVU | Energieversorgungsunternehmen |
i. d. R. | in der Regel |
i. S. d. | im Sinne des |
ISO | International Organization for Standardization |
i. V. m. | in Verbindung mit |
MSV | Multi-Site-Verfahren |
Nicht-KMU | Unternehmen, die keine Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 sind |
kWh/a | Kilowattstunden pro Jahr |
Nr. | Nummer |
Allgemeine Informationen
Im Rahmen einer Stichprobenkontrolle werden Unternehmen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angeschrieben und aufgefordert innerhalb einer gesetzten Frist Informationen und Daten über das elektronische Rückmeldeformular zur Stichprobenkontrolle zu übermitteln. Das BAFa überprüft anhand der übermittelten Daten ob das angeschriebene Unternehmen in den Anwendungsbereich sowie unter die Verpflichtung des § 8 Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen ( EDL-G) oder der §§ 8 und 9 des Energieeffizienzgesetzes ( EnEfG) fällt. Auch wenn das Unternehmen nicht unter den Anwendungsbereich der Gesetzte EDL-G oder EnEfG fällt, ist es dennoch verpflichtet entsprechende Angabe über das elektronische Rückmeldeformular abzugeben.
Dieses Merkblatt soll Unternehmen einen Überblick darüber verschaffen, welche Informationen das BAFa für die Stichprobenkontrolle benötigt und wie diese im elektronischen Rückmeldeformular einzutragen sind. Für die Vorerfassung von Daten kann das Datenerfassungsblatt unter Nummer 10 verwendet werden, um Unternehmen die Eintragung im Falle einer Stichprobenkontrolle zu erleichtern.
In dem elektronischen Rückmeldeformular werden im ersten Schritt Daten zum Unternehmen, Informationen zum durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch und Informationen zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen abgefragt. Während der Dateneingabe steht Ihnen jederzeit die Möglichkeit offen, Ihre bisherigen Eingaben durch Klicken auf die Schaltfläche "Speichern" am Ende der ersten Seite zu sichern. Mithilfe der Option "Formular befüllen" am Anfang der Seite können Sie dann die gespeicherten Daten durch Auswahl der entsprechenden XML-Datei erneut in das Formular eintragen.
Durch Bestätigung des Buttons "Weiter" am Ende dieser Seite werden die Daten auf Plausibilität geprüft und Sie gelangen dann zur zweiten Seite. Auf der zweiten Seite werden Sie aufgefordert verschiedene Unterlagen, entsprechend Ihrer Eingaben auf der ersten Seite, in Form eines PDFs (max. 10 MB pro Dokument) per Upload hochzuladen und einzureichen.
Im dritten Schritt bestätigen Sie die getätigten Angaben. Im Nachgang werden diese im vierten Schritt an das BAFa übermittelt. Im Anschluss erhalten Sie eine E-Mail als Eingangsbestätigung mit einer Übersicht über ihre übermittelten Angaben und den eingereichten Dokumenten.
Bitte beachten Sie:
Die mit* gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder! Diese Felder müssen für eine Übertragung vollständig ausgefüllt werden.
Für weitere Informationen zu den einzelnen Punkten nutzen Sie bitte den jeweiligenInformationsbutton.
Bitte halten Sie zum Ausfüllen des elektronischen Rückmeldeformulars folgende Daten und Informationen sowie Unterlagen bereit:
(Stand: 10.09.2024)
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