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Regelwerk; Energiewirtschaft

Ausfüllhilfe für die Online-Energieauditerklärung

Stand: 01.08.2023
(Quelle http://www.bafa.de/)



Abkürzungsverzeichnis

Abs. Absatz
a.F. alte Fassung
ABl Amtsblatt
BAFA Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
DIN Deutsches Institut für Normung
EDL-G Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen
EN Europäische Norm
EnEV Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden ( Energieeinsparverordnung - EnEV)
EMAS Eco-Management and Audit Scheme
EVU Energieversorgungsunternehmen
i.d.R. in der Regel
i.S.d. im Sinne des
ISO International Organization for Standardization
i.V.m. in Verbindung mit
Nicht-KMU Unternehmen, die keine Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 sind
kWh/a Kilowattstunden pro Jahr
Kd Einheit für Gradtagzahl (Kelvin x Tag)
lfd. laufende
n.F. neue Fassung
Nr. Nummer

Allgemeine Informationen

Bitte beachten Sie:

Die mit* gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder! Diese Felder müssen für eine Übertragung vollständig ausgefüllt werden.

Für weitere Informationen zu den einzelnen Punkten nutzen Sie bitte den jeweiligen Informationsbutton.

Bitte halten Sie zum Ausfüllen des Online-Formulars die Informationen aus folgenden Unterlagen bereit; diese Unterlagen müssen nicht hochgeladen werden:

Wurden ein Unternehmen oder ein Energieauditor beauftragt die Energieaudit-Onlineerklärung abzugeben. Muss zusätzlich zu den oben benannten Unterlagen eine ausgefüllte und unterschriebene Vollmachtserklärung als PDF für den Upload-Bereich bereitgehalten werden. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter:

www.bafa.de -> Energie -> Energieeffizienz -> Energieaudit -> Formulare

Hinweise bei technischen Problemen:

Es werden folgende Maßnahmen bei evtl. auftreten von Problemen die das Aufrufen der Energieaudit-Onlineerklärung

oder Funktion innerhalb der elektronischen Eingabemaske verhindern empfohlen:

1. Angaben zum verpflichteten Unternehmen

Im ersten Teil der Online-Energieauditerklärung sind die Kontaktdaten des jeweils verpflichteten Unternehmens sowie des Ansprechpartners einzutragen.

Im weiteren Verlauf ist die Wirtschaftszweigklassifikation Ihres Unternehmens einzutragen. Die Gliederung der Klassifikation der Wirtschaftszweige erfolgt nach der Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Klassifikation der Wirtschaftszweige dient dazu, die wirtschaftlichen Tätigkeiten statistischer Einheiten in allen amtlichen Statistiken einheitlich zu erfassen. Eine Publikation der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008, finden Sie auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes unter www.destatis.de -> Menü -> Methoden -> Klassifikationen -> Güter- und Wirtschaftsklassifikationen.

Als Hilfestellung bei der Einstufung Ihres Unternehmens können Sie auch auf unserer Internetseite www.bafa.de auf eine Kurzanleitung unter dem Suchbegriff "Kurzanleitung Wirtschaftszweige" zurückgreifen.

Die Eingabe des Wirtschaftszweigs erfolgt bis auf die vierte Gliederungsebene "Klassen" 01.11 - 99.00.

Bitte beachten Sie, dass sich die betrieblichen Kenndaten wie Anzahl der Beschäftigten, Jahresbilanzsumme und

Jahresumsatz nur auf das zu meldende verpflichtete Unternehmen beziehen.

Im Letzten Punkt ist die Unternehmensform gemäß der KMU-Definition anzugeben

2. Übertragung Vollmacht

Möchten Sie eine Organisation/Person mit der Eingabe der Daten bevollmächtigen, dann ist dies durch Bestätigung im nächsten Schritt durchzuführen.

Bitte beachten Sie, dass Sie eine unterschriebene Bevollmächtigung der angegebenen Organisation/Person dieser Online-Erklärung als PDF beifügen.

3. Angaben zur Erfüllung der Energieauditpflicht

In diesem Abschnitt müssen Unternehmen melden wie sie ihrer Energieauditpflicht nachgekommen sind. Unter "Angaben zum Energieaudit" können die Unternehmen unter folgenden Angaben wählen:

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(Stand: 13.03.2024)

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