Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die
Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an.
Regelwerk; Energiesicherung

Arbeitshilfe Wind-an-Land
Arbeitshilfe zum Vollzug des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Windan-Land-Gesetz)

Vom 3. Juli 2023
(Quelle: Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie)



1. Allgemeines

Die Arbeitshilfe wurde von der Fachkommission Städtebau und dem Ausschuss für Recht und Verfahren (ARV) der Ministerkonferenz für Raumordnung unter Beteiligung von Vertretern des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Energieministerkonferenz der Länder und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erstellt.

1.1 Einführung

Das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (sog. Windan-Land-Gesetz) vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1353) ist am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Mit seinem Art. 1 wurde das Windenergieflächenbedarfsgesetz ( WindBG) eingeführt. Durch Art. 2 wurde das Baugesetzbuch ( BauGB) geändert. Die Planungssystematik wurde umgestellt; die neuen Regelungen im WindBG wurden durch Anpassungen im Planungsrecht flankiert. Art. 3 des Gesetzes enthält eine Änderung des Raumordnungsgesetzes ( ROG), die die §§ 245e und 249 BauGB für Raumordnungspläne für vorrangig anwendbar erklärt. Durch Art. 4 des Gesetzes wurden zudem die gesetzlichen Bestimmungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz ( EEG) zu den Berichtspflichten der Länder an den EEG-Bund- Länder Kooperationsausschuss angepasst.

Die mit diesem Gesetz eingeführten Regelungen im BauGB bzw. das neu eingeführte WindBG wurden durch Art. 11 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Energiesicherungsgesetzes und anderer energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) sowie durch die Art. 2 und 5 des Gesetzes zur sofortigen Verbesserung der Rahmenbedingungen für die erneuerbaren Energien im Städtebaurecht vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 6) vor dem Inkrafttreten des Windan-Land-Gesetzes nochmals modifiziert. Die Änderungen in §§ 245e und 249 BauGB sind wie das Windan-Land-Gesetz selbst ebenfalls am 1. Februar 2023 in Kraft getreten. Diese Arbeitshilfe berücksichtigt die aktuellste Fassung der einschlägigen Vorschriften.

Soweit mit den genannten oder anderen Gesetzen weitere Vorgaben eingeführt wurden, die für das Verständnis oder die Auslegung der planungsrechtlichen Vorschriften des Windan-Land-Gesetzes erforderlich sind, werden diese in den Erläuterungen berücksichtigt.

1.2 Überblick über die Neuregelungen

1.2.1 Wesentliche Inhalte des Windenergieflächenbedarfsgesetzes

umwelt-online - Demo-Version


(Stand: 17.06.2026)

Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: ab 105.- € netto (Grundlizenz)

(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)

Preise & Bestellung

Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt

? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion