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Bekanntgabe der Erfassung von Stammdaten zu Erneuerbaren-Energien-Anlagen im Marktstammdatenregister
Vom 17. August 2017
(BAnz AT 28.08.2017 B 5)
Siehe auch:
Marktstammdatenregisterverordnungund § 111e Energiewirtschaftsgesetz Die Bundesnetzagentur gibt bekannt, dass die Daten nach § 6 Absatz 2 Satz 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ab dem 1. September 2017 im Marktstammdatenregister erfasst werden.
ENDE |
(Stand: 30.01.2020)
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