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Regelwerk, Energie

ESK-Leitlinien zur Durchführung von periodischen Sicherheitsüberprüfungen und zum technischen Alterungsmanagement für Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle
- Empfehlung der Entsorgungskommission -

Vom 10. September 2014
(BAnz. AT vom 23.09.2014 B1)



Siehe Fn. *

1 Einleitung

Zwischenlager für bestrahlte Brennelemente und Wärme entwickelnde radioaktive Abfälle werden in Deutschland auf Grundlage einer nach § 6 des Atomgesetzes ( AtG) [1] erteilten und in der Regel auf derzeit 40 Jahre befristeten Aufbewahrungsgenehmigung betrieben. Sie unterliegen während der Errichtung, des Betriebes und der Stilllegung sowie bei Veränderungen an dem Zwischenlager und seiner Betriebsweise in allen sicherheitsrelevanten Bereichen der staatlichen Aufsicht. Gegebenenfalls sind Wechselwirkungen durch eine kombinierte oder gemischte Lagerung mit nicht Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen in Verbindung mit Genehmigungen nach § 7 der Strahlenschutzverordnung ( StrlSchV) [2] zu berücksichtigen.

Zentrales Sicherheitselement der trockenen Zwischenlagerung von bestrahlten Brennelementen und Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen sind unfallsichere Transport- und Lagerbehälter, die zum Zeitpunkt der Einlagerung über eine verkehrsrechtliche Zulassung verfügen und deren Transportfähigkeit auch für den späteren Abtransport gewährleistet sein muss. Mit der Genehmigungserteilung werden als wesentliche Schutzziele der sichere Einschluss des radioaktiven Inventars, die hinreichende Abschirmung der ionisierenden Strahlung, die Einhaltung der Unterkritikalität sowie die sichere Abfuhr der Nachzerfallswärme beurteilt und bestätigt.

Die Einhaltung der mit der Aufbewahrungsgenehmigung verbindlich gemachten Anforderungen an den sicheren Betrieb des Zwischenlagers ist durch das Sicherheitsmanagement des Betreibers sicherzustellen. Durch die Behälterherstellung, -beladung und -abfertigung ergeben sich für die nachfolgende Zwischenlagerung wesentliche betriebliche Randbedingungen. Für den anlagenübergreifenden Austausch von Erfahrungen bestehen auf Betreiber- sowie auf Behörden- und Gutachterseite geeignete Instrumentarien wie der VGB-Arbeitskreis "Zwischenlagerung" (ZL) sowie die "Koordinierungsstelle für Informationen zur Behälterabfertigung" (KOBAF).

Im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht werden der Zustand des Zwischenlagers und seine Betriebsweise auf Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Genehmigungsbescheide laufend überprüft. In diesem Zusammenhang erfolgt auch die Prüfung der Notwendigkeit der Umsetzung neuer sicherheitstechnischer Erkenntnisse aus Betriebserfahrungen durch Betreiber und Behörden.

Die Periodische Sicherheitsüberprüfung des Zwischenlagers (PSÜ-ZL) umfasst deterministische Betrachtungen zum aktuellen Sicherheitsstatus des Zwischenlagers. Probabilistische Betrachtungen sind in der Regel nicht erforderlich, da im Wesentlichen passive Sicherheitsfunktionen gegeben sind. Aktive Maßnahmen dienen ausschließlich der Überwachung des Zustands (z.B. des Deckeldichtsystems) und der Randbedingungen (z.B. Hallenbelüftung, Umgebungseinflüsse). Die Regelungen zur PSÜ-ZL finden sich in Nummer 3 bis 6 dieser Leitlinien.

Das Alterungsmanagement umfasst kontinuierliche, betriebsbegleitende Maßnahmen zur Beherrschung von Alterungseffekten und zur Gewährleistung der erforderlichen Qualität von Systemen und Komponenten. In Nummer 7 dieser Leitlinien sind die Anforderungen an das technische Alterungsmanagement zusammengestellt. Maßnahmen für nicht zugängliche Behälterbereiche und Inventare sind nicht Gegenstand dieser Leitlinien. Im Rahmen der PSÜ ist über Erfahrungen/Umsetzungen des Alterungsmanagements zu berichten.

2 Anwendungsbereich

Die vorliegenden Leitlinien sind anzuwenden auf Zwischenlager zur trockenen Aufbewahrung bestrahlter Brennelemente und Wärme entwickelnder radioaktiver Abfälle in Behältern entsprechend [3]. Eine Überprüfung der Anlagensicherung, die ebenfalls für die Gesamtbewertung des Sicherheitsstatus einer Anlage von Bedeutung ist, erfolgt separat und ist nicht Gegenstand dieser Leitlinien.

3 Ziele der PSÜ-ZL

Die vorliegenden Leitlinien stellen eine Konkretisierung der nach § 19a Absatz 3 AtG alle 10 Jahre durchzuführenden Überprüfung und Bewertung des Sicherheitsstatus der Zwischenlager dar.

Die PSÜ-ZL ist ein Element des Sicherheitsmanagements des Betreibers. Ihre Überprüfung ist ein zusätzliches Instrument neben der laufenden Aufsichtstätigkeit der Behörden. Die PSÜ-ZL dient der Bestätigung des Sicherheitsstatus des Zwischenlagers unter Berücksichtigung während der Betriebszeit eintretender Veränderungen. Mit der PSÜ-ZL werden die folgenden Zielstellungen verfolgt:

- Zusammenfassende Dokumentation und Beurteilung der im Überprüfungszeitraum aufgetretenen Ereignisse und gewonnenen Erkenntnisse im Hinblick auf das Sicherheitsniveau und die Betriebszuverlässigkeit des Zwischenlagers sowie die Strahlenexposition.

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