Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Bekanntmachung der Änderung der Satzung des AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung
- Nordrhein-Westfalen -
Vom 13. Dezember 2022
(GV. NRW Nr. 48 vom 23.12.2022 S. 1099)
Aufgrund der §§ 7 Absatz 1 Satz 2, 8, 12 Absatz 2 Nr. 1 des Gesetzes über die Gründung des Verbandes zur Sanierung und Aufbereitung von Altlasten (Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz Nordrhein-Westfalen - AAVG) vom 26. November 2002 (GV. NRW. S. 571), geändert durch Artikel 24 des Gesetzes vom 1. Februar 2022 (GV. NRW. S. 122) hat die Delegiertenversammlung am 24. November 2022 die folgende Änderung der Satzung beschlossen, die hiermit gemäß § 8 Absatz 4 AAVG bekannt gemacht wird:
Die Satzung des AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung vom 1. April 2003 (GV. NRW. S. 218, ber. S. 231), die durch Satzung vom 16. Dezember 2013 (GV. NRW. S. 843) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 1 wird wie folgt geändert:
a) In § 1 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort "schriftlich" die Worte "oder elektronisch" eingefügt.
b) In § 1 Abs. 4 Satz 2 werden nach dem Wort "schriftliche" die Worte "oder elektronische" eingefügt.
2. § 5 wird wie folgt geändert:
In § 5 Abs. 1 Satz 4 werden nach dem Wort "schriftlich" die Worte "oder elektronisch" eingefügt.
3. § 13 Abs. 1 Satz 2, 1. Halbsatz wird wie folgt neu gefasst:
alt | neu |
Ein Antrag muss schriftlich gestellt werden und mindestens enthalten: | "Ein Antrag kann schriftlich oder elektronisch gestellt werden und muss mindestens enthalten:" |
Die Satzungsänderung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Altlastensanierungs- und Altlastenaufbereitungsverbandsgesetz Nordrhein-Westfalen gegen die Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn
Die vorstehende, mit Erlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen vom 07.12.2022 - Az.: IV-1 61.01.04.01 AAV - gemäß § 8 Abs. 2 AAVG genehmigte Änderung der Satzung wird hiermit gemäß § 8 Abs. 4 AAVG bekannt gemacht.
ID 222808
ENDE |
(Stand: 28.08.2023)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion