SU-BodAV -NRW-
- Inhalt -
Erster Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 1 Anwendungsbereich
Zweiter Teil
Regelungen für Sachverständige
Erster Abschnitt
Verfahrensregelungen
§ 2 Zulassung
§ 3 Überprüfungsverfahren
§ 4 Bekanntgabe
Zweiter Abschnitt:
Zulassungsvoraussetzungen
§ 5 Persönliche Voraussetzungen, erforderliche Zuverlässigkeit
§ 6 Erforderliche Sachkunde, gerätetechnische Ausstattung
Dritter Abschnitt
Pflichten
§ 7 Allgemeine Pflichten
§ 8 Fortbildung
§ 9 Persönliche Aufgabenerfüllung, Hilfskräfte
§ 10 Überwachung
Dritter Teil
Regelungen für Untersuchungsstellen
Erster Abschnitt
Zulassungsverfahren
§ 11 Zulassung
§ 12 Antrags- und Überprüfungsverfahren
§ 13 Erlöschen und Widerruf der Zulassung
§ 14 Bekanntgabe von Untersuchungsstellen
Zweiter Abschnitt
Pflichten der Untersuchungsstellen
§ 15 Allgemeine Pflichten
§ 16 Analytische Qualitätssicherung
Vierter Teil
Schlussvorschriften
§ 17 Inkrafttreten
Anlage 1 zur Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten Anforderungen an die erforderliche Sachkunde für Sachverständige (Fachliche Voraussetzungen)
1 Allgemeine Anforderungen
1.1 Vor- und Fortbildung
1.2 Allgemeine fachliche Kenntnisse
1.3 Allgemeine rechtliche Kenntnisse
2 Sachgebietsspezifische Anforderungen
2.1 Sachgebiet Flächenhafte und standortbezogene Erfassung/Historische Erkundung
2.2 Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer
2.3 Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze/Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien
2.4 Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch
2.5 Sachgebiet Sanierung
2.6 Sachgebiet Gefahrenermittlung, -beurteilung und -abwehr von schädlichen Bodenveränderungen auf Grund von Bodenerosion durch Wasser
3 Gerätetechnische Ausstattung für das Sachgebiet Nummer 2.1
Anlage 2 zur Verordnung über Sachverständige und Untersuchungsstellen für Bodenschutz und Altlasten Anforderungen an die Kompetenz von Untersuchungsstellen
1. Allgemeine Anforderungen
1.1. Kompetenzfeststellung und -nachweis
1.2 Anforderungen an das Personal
1.3 Anforderungen an die Präsenz
1.4 Probenahme
1.5 Nachweis von Kenntnissen für die Untersuchungsbereiche
1.6 Anforderungen an die gerätetechnische Ausstattung und die Infrastruktur
1.7 Interne Qualitätssicherung
1.8 Externe Qualitätssicherung
1.9 Durchführung des Untersuchungsauftrags
2. Untersuchungsbereichsspezifische Anforderungen
2.1 Mindestumfang Probenahme, Untersuchungsparameter und Methoden für die Zulassung von Untersuchungsstellen
2.1.1 Untersuchungsbereich P1: Feststoffprobenahme
2.1.2 Untersuchungsbereich P2: Bodenkundlich geprägte Probenahme
2.1.3 Untersuchungsbereich P3: Probenahme von Grund-, Sicker- und Oberflächenwasser
2.1.4 Untersuchungsbereich P4: Probenahme von Bodenluft und Deponiegas
2.1.5 Untersuchungsbereich 1: Feststoffe: anorganische Parameter
2.1.6 Untersuchungsbereich 2: Feststoffe: organische Parameter
2.1.7 Untersuchungsbereich 3: Feststoffe: Dioxine und Furane
2.1.8 Untersuchungsbereich 4: Grund-, Sicker-, Oberflächenwasser
2.1.9 Untersuchungsbereich 5: Bodenluft, Deponiegas
2.2 Mindestumfang an gerätetechnischer und materieller Ausstattung für die Zulassung von Untersuchungsstellen bei der Probenahme
2.2.1 Geräte und Materialien für die Probenahme