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Änderungstext
Brachflächen- und Altlasten-Förderrichtlinie
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Wiedernutzung brachliegender Flächen
- Niedersachsen -
(MBl. Nr. 39 vom 30.09.2009)
- VORIS 28300 -
RdErl. d. MU v. 3.9.2009 - 38-0122/3/18 -
Bezug: RdErl. v. 11.9.2007 (Nds. MBl. S. 1003), geändert durch RdErl. v. 25.2.2008 (Nds. MBl. S. 409) - VORIS 28300 -
Der Bezugserlass wird mit Wirkung vom 01.10.2009 wie folgt geändert:
1. Nummer 1.2 wird wie folgt geändert:
a) Im zweiten Spiegelstrich wird am Ende das Wort "und" durch ein Komma ersetzt.
b) Im dritten Spiegelstrich wird am Ende der Punkt durch das Wort "und" ersetzt.
c) Es wird der folgende vierte Spiegelstrich angefügt:
"- Nr. 1341/2008 des Rates vom 18.12.2008 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 über den Europäischen- Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds in Bezug auf bestimmte Einnahmen schaffende Projekte (ABl. EU Nr. L 348 S. 19)."
2. Nach Nummer 5.8 wird die folgende Nummer 5.9 angefügt:
"5.9 Soweit die Gesamtkosten eines Vorhabens nach Nummer 2.1.3 nicht über 1 Mio. EUR liegen, sind die Nummern 5.7, 6.2 und 6.3 nicht anzuwenden. Stattdessen ist für alle Zuwendungsempfänger entsprechend Nummer 5.8 zu verfahren. Satz 2 gilt nicht, soweit ein Zuwendungsempfänger nach Nummer 3.1.1 oder 3.1.2 ein Grundstück nach Durchführung des Vorhabens einer Nutzung zuführt, durch die unmittelbar öffentliche Aufgaben erfüllt werden, wenn durch das Vorhaben keine Einnahmen für den Antragsteller oder den Nutzer zu erwarten sind."
(Stand: 28.03.2023)
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