Regelwerk, Boden/Altlasten

SV-BodAltlVO
- Inhalt -

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Anerkennung von Sachverständigen durch die Handelskammer Bremen oder der Industrie- und Handelskammer Bremerhaven

§ 3 Anerkennungsvoraussetzungen

§ 4 Pflichten von anerkannten Sachverständigen

§ 5 Anerkennungsverfahren

§ 5a Bewertung der Sachkunde

§ 6 Befristung der Anerkennung

§ 7 Vereinfachtes Verfahren

§ 8 Bekanntgabe

§ 9 Erlöschen und Widerruf

§ 10 In-Kraft-Treten

Anhang (zu § 3 Abs. 2) Anforderungen an die erforderliche Sachkunde von Sachverständigen

1.1 Vor- und Fortbildung

1.2 Allgemeine fachliche Kenntnisse

1.3 Allgemeine rechtliche und verwaltungsorganisatorische Kenntnisse

2 Sachgebietsspezifische Anforderungen

2.1 Sachgebiet Flächenhafte und standortbezogene Erfassung/Historische Erkundung

2.2 Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Gewässer

2.3 Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Pflanze / Vorsorge zur Begrenzung von Stoffeinträgen in den Boden und beim Auf- und Einbringen von Materialien

2.4 Sachgebiet Gefährdungsabschätzung für den Wirkungspfad Boden-Mensch

2.5 Sachgebiet Sanierung Fachrichtung

2.6