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Regelwerk

Änderungstext

Druckfehlerberichtigung der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Landesentwicklung und Umweltfragen, des Innern, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit vom 11. Juli 2000 betreffend die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des Bodenschutz- und Altlastenrechts in Bayern BayBodSchVwV
- Bayern -

(AllMBl. 2000 S. 534)


1 In Nr. 5.1 Absatz 3 Satz 3 und in Nr. 9.1.1 Satz 1 muss es statt "Geologisches Landesamt" richtig lauten: "Geologischen Landesamt".

2 Absatz 1 der Nr. 9.1.2 wird wie folgt neu gefasst:

alt neu
Art. 15-19, 22, 23 BayDSG in Verbindung mit Art. 3 BayBodSchG und §§ 2, 3 der Verordnung über das Landesamt für Umweltschutz beziehungsweise in Verbindung mit Art. 7 BayBodSchG und Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Aufgaben des Geologisches Landesamt enthalten die Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zur Führung des Katasters und des Bodeninformationssystems durch das Landesamt für Umweltschutz und das Geologisches Landesamt. Bereichsspezifische Regelungen haben Vorrang (Art. 2 Abs. 7 BayDSG). "Art. 15 bis 19, 22, 23 BayDSG in Verbindung mit Art. 3 BayBodSchG und §§ 2, 3 der Verordnung über das Landesamt für Umweltschutz beziehungsweise in Verbindung mit Art. 7 BayBodSchG und Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes über die Aufgaben des Geologischen Landesamtes enthalten die Rechtsgrundlagen für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zur Führung des Katasters und des Bodeninformationssystems durch das Landesamt für Umweltschutz und das Geologische Landesamt. Bereichsspezifische Regelungen haben Vorrang (Art. 2 Abs. 7 BayDSG)".

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