umwelt-online: Methoden und Maßstäbe zur BBodSchV (5)

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2.4.1.2 Inhalative Bodenaufnahme in den Szenarien Kinderpielflächen, Wohngebiete sowie Park- und Freizeitanlagen

2.4.1.2.1 Expositionsfaktoren

Ergänzend zu der Berechnung der oralen Schadstoffaufnahme wird die inhalative Aufnahme von Boden-Feinpartikeln insbesondere für solche Stoffe berücksichtigt, bei denen die inhalative Aufnahme wesentlich toxischer ausfällt als die orale (andere Endpunkte, andere Resorption).

Im Nutzungsszenario Kinderspielflächen kommt der Wert von 1 mg/m3 Staub in der Luft zur Anwendung. Dieser Wert basiert auf einem Simulationsversuch bei Gartenarbeit unter trockenen Witterungsbedingungen zur Abschätzung der Exposition eines während der Gartenarbeit in der Nähe spielenden Kindes. Der Versuch ist im Bericht der Arbeitsgruppe "Risikoabschätzung und -bewertung in der Umwelthygiene" des Ausschusses für Umwelthygiene (AUH) der AGLMB (BAGS, 1995) angeführt. Es wurden 6 mg/m3 atembarer Staub gemessen, so daß die hier als wirkungsrelevant angenommene Menge plausibel erscheint.

In der Prüfwertberechnung für inhalative Aufnahme ist ein Anreicherungsfaktor Boden/Staub zu berücksichtigen.

Anreicherungsfaktor (A)

Die Feinkornfraktion des Bodens weist aufgrund physikalischer Gegebenheiten eine relativ zur Grobkornfraktion (und zur Masse) höhere Anreicherung von Schadstoffen auf. Zur Berücksichtigung dieser relativ höheren Anreicherung von Schadstoffen in der Feinkornfraktion wird ein Anreicherungsfaktor von 5 für anorganische Stoffe und Faktor 10 für organische Stoffe angenommen. Soweit in Einzelfällen für zu bewertende Böden besondere Materialien wie z.B. Kohlestaub vorkommen und bewertungsrelevant sind, ist der Anreicherungsfaktor unter Umständen anzupassen.

Der Faktor 5 für anorganische Stoffe ist für Blei aus der Studie Dresch et al. (1976) belegt, andere Untersuchungen stützen dies (Reich und Frels, 1992). Über die Anreicherung organischer Stoffe liegen keine Informationen aus der Literatur vor. Erfahrungen aus den Dioxin-Messungen im Kieselrot zeigen, daß abhängig von den verglichenen Korngrößenfraktionen verschieden starke Anreicherungen gefunden werden. Der Faktor 10 scheint aber ausreichend konservativ.

2.4.1.2.2 Berechnungsformeln

Bodenaufnahmeraten

Für das Expositionsszenario Kinderspielfläche und inhalative Bodenaufnahme wird für das Schutzgut Kind

eine Aufnahmerate von 0,082 mg/kg. d zugrunde gelegt. Für die Szenarien Wohngebiet sowie Park- und Freizeitflächen ergeben sich wiederum mit der Annahme einer um den Faktor 2 bzw. 5 geringeren täglichen Bodenaufnahme folgende Bodenaufnahmeraten:

Der Bodenwert für die inhalative Staubaufnahme auf Kinderspielflächen ergibt sich dann wie folgt:

Formel 3:

Zugeführte Dosis ⋅ (Gefahrenf. F(Gef) - Standardw. Hintergrund)
Prüfwert [mg/kg] =
    Bodenaufnahmerate ⋅ Anreicherungsfaktor A
     
    Zugeführte Dosis (ng/kg ⋅ d) ⋅ (F(Gef) - 0,8)
  =
    0,82 (mg/kg ⋅ d) ⋅ A

Die Berechnung für Wohngebiete bzw. Park- und Freizeitflächen erfolgt analog mit dem jeweiligen Wert für die Bodenaufnahmerate.

Respirationstoxische Stoffe

Für Stoffe, bei denen die lokale Wirkung im Atemtrakt bewertungsrelevant ist, wird eine tolerable Luftkonzentration, die Referenz-Konzentration (RK) angegeben (siehe Nummer 2.3.1). In diesem Fall wird bei der Prüfwertberechnung keine Körperdosis berechnet. Bei Wirkungen auf den Atemtrakt ist davon auszugehen, daß die lokale Konzentration am Wirkort und nicht die in den Körper aufgenommene Dosis entscheidend für die Ausprägung der Wirkung ist. Es kann deshalb eine Aquipotenz der Expositionskonzentration bei Individuen unterschiedlichen Körpergewichts angenommen werden. Mit den obigen Angaben zur Aufenthaltszeit kann ein Gewichtungsfaktor G von 18,25 (24 h/2 h x 365 d/240 d) angegeben werden, der die anteilige Aufenthaltszeit berücksichtigt. Als Staubkonzentration wird wie oben 1 mg/m3 verwendet.

Formel 4:

    Referenzkonzentration RK. F(Gef) ⋅ Gewichtungsf. G
Prüfwert [mg/kg] =
    Staubkonzentration ⋅ Anreicherungsfaktor A
     
    RK (ng/m3) ⋅ F(Gef) - 18,25
  =
    1 (mg/m3) ⋅ A

Kanzerogene Stoffe

Im Falle von Stoffen mit krebserzeugender Wirkung wird analog zur Vorgehensweise bei oraler Exposition verfahren. Bewertungsgrundlage ist die zugeführte Körperdosis, die aus einer lebenslangen Inhalation des Stoffes resultiert, und zwar bei einer Konzentration, die einem zusätzlichen Krebsrisiko von 1 : 100.000 entspricht. Der Gefahrenfaktor F(Gef)

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