ElBergV SH
- Inhalt -
Erster Teil
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
§ 4 Anzahl der Elektro-Fachkräfte
§ 5 Anforderungen an Elektro-Fachkräfte
§ 6 Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen durch elektrischen Strom
§ 7 Betriebsanweisungen
§ 8 Prüfumfang, Prüfergebnisse, Aufzeichnungen
Dritter Teil
Verwendung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel unter Tage
§ 9 Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 10 Weitergehende Anforderungen
§ 11 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme
§ 12 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel
§ 13 Wiederkehrende Prüfungen
§ 14 Jahresrevision
§ 15 Instandsetzungen explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel
§ 16 Sonstige Aufzeichnungen
§ 17 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln
§ 18 Arbeiten an Sicherheits-, Schutz- und Überwachungseinrichtungen
§ 19 Herstellen und Sicherstellen
§ 20 Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen
§ 21 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in ungefährdeten Bereichen
§ 22 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 23 Öffnen von Gehäusen in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 24 Maßnahmen bei Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre
§ 25 Messungen in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 26 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in sonderbewetterten explosionsgefährdeten Bereichen
§ 27 Wiedereinschalten nach Erdschluss in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 28 Belehrung der Elektro-Fachkräfte über den Explosionsschutz
Vierter Teil
Verwendung elektrischer Anlagen
und elektrischer Betriebsmittel über Tage
§ 29 Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 30 Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel
§ 31 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme in besonderen Betrieben und Bereichen
§ 32 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen
§ 33 Wiederkehrende Prüfungen in besonderen Betrieben und Bereichen
§ 34 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln
§ 35 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen
Fuenfter Teil
Schlussvorschriften
§ 36 Prüfung durch Werkssachverständige
§ 37 Bekanntmachung der Verordnung
§ 38 Ausnahmegenehmigungen
§ 39 Ordnungswidrigkeiten
§ 40 Übergangsvorschriften