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Änderungstext
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Zuständigkeitsverordnung BBergG
- Sachsen-Anhalt -
Vom 18. Januar 2022
(SächsGVBl. Nr. 5 vom 31.01.2022 S. 108)
Auf Grund des § 5 Absatz 5 und des § 16 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), von denen § 5 Absatz 5 durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe b des Gesetzes vom 13. Februar 2014 (SächsGVBl. S. 47) eingefügt worden ist, verordnet das Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr:
Artikel 1
Änderung der Zuständigkeitsverordnung BBergG
Die Zuständigkeitsverordnung BBergG vom 21. Dezember 2004 (SächsGVBl. S. 589, 590) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "und Arbeit" durch ein Komma und die Wörter "Arbeit und Verkehr" ersetzt.
2. In § 1 werden die Wörter "und Arbeit" jeweils durch ein Komma und die Wörter "Arbeit und Verkehr" ersetzt.
3. In § 2 Absatz 1 werden nach dem Wort "Bundesberggesetzes" die Wörter "und einheitliche Stelle nach § 57e Absatz 2 des Bundesberggesetzes für die nach dem 31. Januar 2022 beantragten Genehmigungsverfahren nach § 57e Absatz 1 des Bundesberggesetzes" eingefügt.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ID: 220172
ENDE |
(Stand: 28.03.2023)
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