Regelwerk, Bergrecht

ElBergV - RP
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Erster Teil
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik

§ 4 Anzahl der Elektro-Fachkräfte

§ 5 Anforderungen an Elektro-Fachkräfte

§ 6 Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen durch elektrischen Strom

§ 7 Betriebsanweisungen

§ 8 Prüfumfang, Prüfergebnisse, Aufzeichnungen

Dritter Teil
Verwendung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel unter Tage

§ 9 Elektrische Betriebsmittel in Grubenbauen des Steinkohlenbergbaus, die nicht durch Grubengas gefährdet werden können

§ 10 Elektrische Betriebsmittel in Grubenbauen des Steinkohlenbergbaus, die durch Grubengas gefährdet werden können

§ 11 Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebs mittel in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 12 Weitergehende Anforderungen

§ 13 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme

§ 14 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel

§ 15 Wiederkehrende Prüfungen

§ 16 Prüfung von Schaltgeräten

§ 17 Jahresrevision

§ 18 Instandsetzungen elektrischer Betriebsmittel

§ 19 Sonstige Aufzeichnungen

§ 20 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln

§ 21 Arbeiten an Sicherheits-, Schutz- und Überwachungseinrichtungen

§ 22 Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes vor Arbeitsbeginn

§ 23 Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen

§ 24 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in ungefährdeten Grubenbauen und Bereichen

§ 25 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in gefährdeten Grubenbauen und Bereichen

§ 26 Öffnen von Gehäusen in gefährdeten Grubenbauen und Bereichen

§ 27 Maßnahmen bei unzulässigem Gehalt der Wetter an Grubengas oder bei Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre

§ 28 Messungen in gefährdeten Grubenbauen und Bereichen

§ 29 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in sonderbewetterten Grubenbauen und Bereichen

§ 30 Wiedereinschalten nach Kurzschluss im Steinkohlenbergbau

§ 31 Wiedereinschalten nach Erdschluss in gefährdeten Grubenbauen und Bereichen

§ 32 Belehrung der Elektro-Fachkräfte über den Schlagwetterschutz und den Explosionsschutz

Vierter Teil
Verwendung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel über Tage

§ 33 Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 34 Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel

§ 35 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme in besonderen Betrieben und Bereichen

§ 36 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen

§ 37 Wiederkehrende Prüfungen in besonderen Betrieben und Bereichen

§ 38 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln

§ 39 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen

Fuenfter Teil
Schlussvorschriften

§ 40 Prüfung durch Werkssachverstandige

§ 41 Bekanntmachung der Verordnung

§ 42 Ausnahmegenehmigungen

§ 43 Ordnungswidrigkeiten

§ 44 Übergangsvorschriften

§ 45 In-Kraft-Treten

Anlage