Erster Teil
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
Zweiter Teil
Allgemeine Vorschriften
§ 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik
§ 4 Anzahl der Elektro-Fachkräfte
§ 5 Anforderungen an Elektro-Fachkräfte
§ 6 Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen durch elektrischen Strom
§ 7 Betriebsanweisungen
§ 8 Prüfumfang, Prüfergebnisse, Aufzeichnungen
Dritter Teil
Verwendung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel unter Tage
§ 9 Elektrische Betriebsmittel in Grubenbauen des Steinkohlenbergbaus, die nicht durch Grubengas gefährdet werden können
§ 10 Elektrische Betriebsmittel in Grubenbauen des Steinkohlenbergbaus, die durch Grubengas gefährdet werden können
§ 11 Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebs mittel in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 12 Weitergehende Anforderungen
§ 13 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme
§ 14 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel
§ 15 Wiederkehrende Prüfungen
§ 16 Prüfung von Schaltgeräten
§ 17 Jahresrevision
§ 18 Instandsetzungen elektrischer Betriebsmittel
§ 19 Sonstige Aufzeichnungen
§ 20 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln
§ 21 Arbeiten an Sicherheits-, Schutz- und Überwachungseinrichtungen
§ 22 Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes vor Arbeitsbeginn
§ 23 Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen
§ 24 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in ungefährdeten Grubenbauen und Bereichen
§ 25 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in gefährdeten Grubenbauen und Bereichen
§ 26 Öffnen von Gehäusen in gefährdeten Grubenbauen und Bereichen
§ 27 Maßnahmen bei unzulässigem Gehalt der Wetter an Grubengas oder bei Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre
§ 28 Messungen in gefährdeten Grubenbauen und Bereichen
§ 29 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in sonderbewetterten Grubenbauen und Bereichen
§ 30 Wiedereinschalten nach Kurzschluss im Steinkohlenbergbau
§ 31 Wiedereinschalten nach Erdschluss in gefährdeten Grubenbauen und Bereichen
§ 32 Belehrung der Elektro-Fachkräfte über den Schlagwetterschutz und den Explosionsschutz
Vierter Teil
Verwendung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel über Tage
§ 33 Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen
§ 34 Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel
§ 35 Prüfung elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel vor Inbetriebnahme in besonderen Betrieben und Bereichen
§ 36 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und elektrischer Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen
§ 37 Wiederkehrende Prüfungen in besonderen Betrieben und Bereichen
§ 38 Arbeiten an elektrischen Anlagen und elektrischen Betriebsmitteln
§ 39 Elektrische Anlagen und elektrische Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen
Fuenfter Teil
Schlussvorschriften
§ 40 Prüfung durch Werkssachverstandige
§ 41 Bekanntmachung der Verordnung
§ 42 Ausnahmegenehmigungen
§ 43 Ordnungswidrigkeiten
§ 44 Übergangsvorschriften
§ 45 In-Kraft-Treten