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Regelwerk, Bergrecht

Verordnung zur Übertragung von Ermächtigungen nach dem Bundesberggesetz
- Hessen -

Vom 3. Dezember 1981
(GVBl. I S. 859; 12.12.2007 S. 859aufgehoben)
Gl.-Nr.: 53-46


Auf Grund des § 32 Abs. 3 und des § 68 Abs. 1 Satz 2 des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310) wird verordnet:

§ 1

Die Befugnisse der Landesregierung nach § 32 Abs. 1 und 2 und § 68 Abs. 1 Satz 1 des Bundesberggesetzes zum Erlass von Rechtsverordnungen und von Bergverordnungen auf Grund der § § 65 und 66 des Bundesberggesetzes werden auf die für das Bergrecht und die Angelegenheiten des Bergbaus zuständige Ministerin oder den hierfür zuständigen Minister übertragen.

§ 2

§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

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