Regelwerk, Bergrecht

ElZulBergV
- Inhalt -

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

§ 3 Schlagwettergeschützte elektrische Betriebsmittel

§ 4 Eigensichere elektrische Anlagen und deren Zubehör für grubengasgefährdete Grubenbaue und Bereiche

§ 5 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel

§ 6 Eigensichere elektrische Anlagen für explosionsgefährdete Bereiche

§ 7 Kennzeichnung

§ 8 Prüfmuster

§ 9 Überprüfung, Widerruf

§ 10 Zulassung zur Erprobung

§ 11 Zulassung nach anderen technischen Regelwerken

§ 12 Bekanntmachung

§ 13 Andere Baumusterprüfbescheinigungen

§ 14 Übergangsvorschriften

§ 15 Gleichstellung von Normen, Prüfstellen und Sachverständigen

§ 16 (Inkrafttreten; abgelöste Vorschriften)

Anlage 1 Zusätzliche Anforderungen an schlagwettergeschützte elektrische Betriebsmittel und eigensichere elektrische Anlagen

Anhang zu Anlage 1

Anlage 2 Kennzeichnung schlagwettergeschützter und explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel sowie eigensicherer elektrischer Anlagen und deren Zubehör

Anhang 1 Gemeinschaftskennzeichen für schlagwettergeschützte elektrische Betriebsmittel sowie eigensichere elektrische Anlagen und deren Zubehör im Falle einer Konformitätsbescheinigung

Anhang 2 Ergänzungen des Gemeinschaftskennzeichens

Anhang 3 Gemeinschaftskennzeichen für explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel