ElZulBergV
- Inhalt -
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Schlagwettergeschützte elektrische Betriebsmittel
§ 4 Eigensichere elektrische Anlagen und deren Zubehör für grubengasgefährdete Grubenbaue und Bereiche
§ 5 Explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel
§ 6 Eigensichere elektrische Anlagen für explosionsgefährdete Bereiche
§ 7 Kennzeichnung
§ 8 Prüfmuster
§ 9 Überprüfung, Widerruf
§ 10 Zulassung zur Erprobung
§ 11 Zulassung nach anderen technischen Regelwerken
§ 12 Bekanntmachung
§ 13 Andere Baumusterprüfbescheinigungen
§ 14 Übergangsvorschriften
§ 15 Gleichstellung von Normen, Prüfstellen und Sachverständigen
§ 16 (Inkrafttreten; abgelöste Vorschriften)
Anlage 1 Zusätzliche Anforderungen an schlagwettergeschützte elektrische Betriebsmittel und eigensichere elektrische Anlagen
Anlage 2 Kennzeichnung schlagwettergeschützter und explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel sowie eigensicherer elektrischer Anlagen und deren Zubehör
Anhang 1 Gemeinschaftskennzeichen für schlagwettergeschützte elektrische Betriebsmittel sowie eigensichere elektrische Anlagen und deren Zubehör im Falle einer Konformitätsbescheinigung
Anhang 2 Ergänzungen des Gemeinschaftskennzeichens
Anhang 3 Gemeinschaftskennzeichen für explosionsgeschützte elektrische Betriebsmittel