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Änderungstext
Verordnung des Umweltministeriums zur Änderung der Feldes- und Förderabgabeverordnung
- Baden-Württemberg -
Vom 13. November 2014
(GBl. Nr. 21 vom 28.11.2014 S. 618)
Es wird verordnet auf Grund von
Die Feldes- und Förderabgabeverordnung vom 11. Dezember 2006 (GBl. S. 395), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2012 (GBl. S. 67 1), wird wie folgt geändert:
1. In § 11 Absatz 1 und 2, §§ 12 und 14 Absatz 1, §§ 15, 16 und 17 Absatz 1, § 18 Absatz 1 sowie §§ 20 und 21 wird die Angabe ≫2014≪ jeweils durch die Angabe ≫2016≪ ersetzt.
2. In § 12 wird die Angabe ≫ 18≪ durch die Angabe ≫ 19≪ ersetzt.
3. In § 15 wird die Angabe ≫36≪ durch die Angabe ≫37≪ ersetzt.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
(Stand: 28.03.2023)
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