Regelwerk, Bergrecht

ElBergVO - BW
- Inhalt -

Erster Teil
Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Begriffsbestimmungen

Zweiter Teil
Allgemeine Vorschriften

§ 3 Anwendung der allgemein anerkannten Regeln der Technik

§ 4 Anzahl der Elektro-Fachkräfte

§ 5 Anforderung an Elektro-Fachkräfte

§ 6 Erste Hilfe und Verhalten bei Unfällen durch elektrischen Strom

§ 7 Betriebsanweisungen

§ 8 Prüfumfang, Prüfergebnisse, Aufzeichnungen

Dritter Teil
Verwendung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel unter Tage

§ 9 Allgemeine Anforderungen an elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 10 Weitergehende Anforderungen

§ 11 Prüfling elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vor Inbetriebnahme

§ 12 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

§ 13 Wiederkehrende Prüfungen

§ 14 Jahresrevision

§ 15 Instandsetzung explosionsgeschützter elektrischer Betriebsmittel

§ 16 Sonstige Aufzeichnungen

§ 17 Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

§ 18 Arbeiten an Sicherheits-, Schutz- und Überwachungseinrichtungen

§ 19 Herstellen und Sicherstellen des spannungsfreien Zustandes vor Arbeitsbeginn

§ 20 Arbeiten in der Nähe von unter Spannung stehenden Teilen

§ 21 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in ungefährdeten Bereichen

§ 22 Arbeiten an unter Spannung stehenden Teilen in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 23 Öffnen von Gehäusen in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 24 Maßnahmen bei Auftreten von explosionsfähiger Atmosphäre

§ 25 Messungen in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 26 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in sonderbewetterten explosionsgefährdeten Bereichen

§ 27 Wiedereinschalten nach Erdschluss in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 28 Belehrung der Elektro-Fachkräfte über den Explosionsschutz

Vierter Teil
Verwendung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel über Tage

§ 29 Elektrische Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen

§ 30 Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen elektrischer Anlagen und Betriebsmittel

§ 31 Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel vor Inbetriebnahme in besonderen Betrieben und Bereichen

§ 32 Inbetriebnahme elektrischer Anlagen und Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen

§ 33 Wiederkehrende Prüfungen in besonderen Betrieben und Bereichen

§ 34 Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln

§ 35 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel in besonderen Betrieben und Bereichen

Fuenfter Teil
Schlussvorschriften

§ 36 Prüfling durch Werkssachverständige

§ 37 Bekanntmachung der Verordnung

§ 38 Ausnahmegenehmigungen

§ 39 Ordnungswidrigkeiten

§ 40 Übergangsvorschriften

§ 41