EiTB - Eisenbahnspezifische Technische Baubedingungen (6)
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Produkte für die Abdichtung von Bauwerken - mindestens erforderliche Leistungen Stand: November 2019 |
Anhang 15 zu Lfd. Nr. B 2.2.5 |
1 Allgemeines
Dieser Anhang gilt für die Verwendung in:
Eine Abdichtung setzt sich in der Regel aus einer Flächenabdichtung mit ggf. mehrlagigem Aufbau sowie Detaillösungen für An- und Abschlüsse, Übergänge auf wasserdichte Bauteile und Fugenabdichtungen (Abdichtungssystem) zusammen. Erst durch das Zusammenwirken der einzelnen Bestandteile ist die wirksame Abdichtung eines Gebäudes gegen eindringendes Wasser sichergestellt. Ein Abdichtungssystem setzt sich aus Systembestandteilen wie z.B. Grundierungen, Verstärkungen, Dichtungsdetails für Ecken, Fugen und Durchdringungen zusammen.
Auch an Systembestandteile können Anforderungen insbesondere hinsichtlich dauerhafter Funktion und Verträglichkeit mit angrenzenden Materialien gestellt sein.
Die Wassereinwirkungsklassen sowie Riss- bzw. Rissüberbrückungsklassen ergeben sich aus den nachfolgend genannten Normen:
Der Verwendungszweck der Produkte nach hEN bzw. ETa ist zu beachten.
Einbauhinweise des Herstellers müssen vorliegen und sind zu beachten.
2 Mindestens erforderliche Leistungen
2.1 Allgemeines
Der Auftrag von flüssigen Produkten erfolgt für den jeweils größeren Wert von Trockenschichtdicke und Mindesttrockenschichtdicke.
Zur Verwendung in Abdichtungssystemen müssen, in Abhängigkeit des Verwendungszwecks und der Wassereinwirkung, die Produkte mindestens die in Abschnitt 2 genannten Leistungen aufweisen.
2.2 Dachabdichtungen
2.2.1 Flüssig aufzubringende Dachabdichtungen
Dieser Abschnitt gilt für Dachabdichtungen unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETa nach ETAG 005 bzw. EAD 030350-00-0402.
Lfd. Nr. | Bauaufsichtliche Anforderung | Mindestens erforderlich Leistung | |||||
Nicht genutzte Dachflächen nach Beanspruchungsklassen nach DIN 18531 | Genutzte Dachflächen | ||||||
I A | I B | II A | II B | Direkt genutzt | Indirekt genutzt | ||
1 | Klimazone | M | M | M | M | S | M |
2 | Dauerhaftigkeit | W2 | W2 | W2 | W2 | W3 | W3 |
3 | Nutzlast P | P4 | P4 | P34 | P3 | P4 | P4 |
4 | Minimale Oberflächentemperatur | TL 3 | TL 2 | TL 3 | TL 2 | TL 3 | TL 2 |
5 | Maximale Oberflächentemperatur | TH 3 | TH 2 | TH 3 | TH 2 | TH 3 | TH 2 |
6 | Mindestschichtdicke | bei Neigung> 2 %: 1,5 mm bei Neigung < 2 %: 2,0 mm |
2,0 mm | 2,0 mm | |||
7 | Gehalt und Freisetzung von gefährlichen Stoffen | Keine negativen Auswirkungen auf Boden und Grundwasser gem. Anhang 10 der MVV TB |
Bei extensiv und intensiv begrünten Flächen muss die Abdichtung wurzelbeständig sein oder der Schutz gegen Durchwurzelung ist durch andere Maßnahmen sicherzustellen. Der Mittelwert der aufgebrachten Schichtdicke darf die geforderte Mindestschichtdicke nicht unterschreiten, wobei kein Einzelwert die Mindestschichtdicke um mehr als 5 % unterschreiten darf.
2.2.2 Zweilagige Verbundabdichtung
Dieser Abschnitt gilt für Dachabdichtungen unter Verwendung von Produkten mit einer Leistungserklärung auf der Grundlage einer ETa nach EAD 030065-00-0402.
Lfd. Nr. | Bauaufsichtliche Anforderung | Mindestens erforderliche Leistung |
1 | Brandverhalten | Klasse E |
2 | Wasserdichtheit | bestanden |
(Stand: 18.09.2024)
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