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Regelwerk

Änderungstext

Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuches und zur Neuregelung des Rechtes der Raumordnung
(Bau- und Raumordnungsgesetz 1998 - BauROG)

Vom 18. August 1997
(BGBl. I 1997 S. 2081)


...

Artikel 4
Änderung der Raumordnungsverordnung

Die Raumordnungsverordnung vom 13. Dezember 1990 (BGBl. l S. 2766), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 4 des Gesetzes vom 23. November 1994 (BGBl. I S. 3486), wird wie folgt geändert:

1. § 1 wird wie folgt geändert:

a) In Satz 1 werden das Wort "Vorhaben" durch die Wörter "Planungen und Maßnahmen" sowie die Angabe " § 6a" durch die Angabe " § 15" ersetzt.

b) In Satz 2 wird das Wort Vorhaben" durch die Wörter "Planungen und Maßnahmen" ersetzt.

c) Satz 3 wird wie folgt geändert:

aa) In Nummer 1 wird die Angabe " § 19 Abs. 1 Nr. 3" ersetzt durch die Angabe " § 35".

bb) In Nummer 4 wird die Angabe " § 7 Abs. 2 des Abfallgesetzes" ersetzt durch die Angabe " § 31 Abs. 2 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes".

cc) Nach Nummer 18 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt und folgende Nummer 19 angefügt:

"19. Errichtung von Einkaufszentren, großflächigen Einzelhandelsbetrieben und sonstigen großflächigen Handelsbetrieben."

2. § 2 wird aufgehoben.

...

Artikel 11
Inkrafttreten; Außerkrafttreten

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1998 in Kraft.

(2) Das Raumordnungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1993 (BGBl. I S. 630), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 23. November 1994 (BGBl. I S.3486), und das Maßnahmengesetz zum Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. April 1993 (BGBl. I S. 622), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 1. November 1996 (BGBl. I S. 1626), treten mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes außer Kraft.

(3) Artikel 2 § 23

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