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Regelwerk Bau- & Planungsrecht

MietNEinV - Mietniveau-Einstufungsverordnung
Verordnung zur Einstufung der Gemeinden in eine Mietniveaustufe im Sinne des § 254 des Bewertungsgesetzes

Vom 18. August 2021
(BGBl. I Nr. 58 vom 26.08.2021 S. 3738)
Gl.-Nr.: 610-7-16



Auf Grund des § 263 Absatz 2 des Bewertungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 2 des Gesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1794) eingefügt worden ist, verordnet das Bundesministerium der Finanzen:

§ 1 Gemeindebezogene Einordnung

Die gemeindebezogene Einordnung in die jeweilige Mietniveaustufe zur Ermittlung der Zu- und Abschläge im Sinne des § 254 des Gesetzes in Verbindung mit der Anlage 39, Teil II, zum Gesetz ergibt sich aus der Anlage zu dieser Verordnung. Maßgeblicher Gebietsstand ist der 25. Januar 2021.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

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 Gemeindebezogene Einordnung in die jeweilige Mietniveaustufe nach § 254 des Bewertungsgesetzes Anhang zu § 1

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ENDE

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