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Regelwerk

Änderungstext

Erste Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Bekanntmachung zum Vollzug des § 80 des Gesetzes über die Bauordnung (BauO), Baulasten und Baulastenverzeichnis
- Thüringen -

Vom 10. Oktober 2019
(ThürStAnz Nr. 44 vom 04.11.2019 S. 1765)



Die Bekanntmachung zum Vollzug des § 80 des Gesetzes über die Bauordnung (BauO), Baulasten und Baulastenverzeichnis vom 2. Juli 1991 (ThürStAnz 25/91 S. 471) wird wie folgt geändert:

I.

1. Die Überschrift erhält folgende Fassung:

alt neu
Bekanntmachung zum Vollzug des § 80 des Gesetzes über die Bauordnung (BauO), Baulasten und Baulastenverzeichnis "Verwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 82 der Thüringer Bauordnung (ThürBO) - Baulasten und Baulastenverzeichnis"

2. In den Nummern 1.1, 1.2, 2.1, 2.2, 2.3, 3.1, 3.2 und 3.3 wird jeweils die Angabe " § 80" durch die Angabe " § 82" und die Abkürzung "BauO" durch die Abkürzung "ThürBO" ersetzt.

3. In Nummer 3.3 wird die Abkürzung "VwVfG" durch die Abkürzung "ThürVwVfG" ersetzt.

4. In Nummer 4.1 wird der Klammerausdruck "(§ 80 Abs. 4 Satz 1)" durch den Klammerausdruck "(§ 82 Abs. 4 Satz 1 ThürBO)" ersetzt.

5. In Nummer 5.7 wird der Klammerzusatz "(§ 80 Abs. 4 Satz 2)" durch den Klammerzusatz "(§ 82 Abs. 4 Satz 2 ThürBO)" ersetzt.

6. Es wird folgende Nummer 9 angefügt:

"9. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft."

II.

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

ENDE

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(Stand: 08.11.2019)

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