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Regelwerk

Änderungstext

Soziale Wohnraumförderung Schleswig-Holstein
Änderung der Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz (VB-SHWoFG)

- Schleswig-Holstein -

Vom 16. Januar 2025
(Amtsbl. Schl.-H. Nr. 50 vom 10.02.2025)


Erlass des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport vom 16. Januar 2025 - 471-2556/2020-403/2025-3149/2025 - IV 508 -

Die Verwaltungsbestimmungen für die Soziale Wohnraumförderung Schleswig-Holstein in der Bekanntmachung der Fassung vom 22. August 2012 (Amtsbl. Schl.-H. S. 790), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 15. November 2024 (Amtsbl. Schl.-H. 2024/89) werden wie folgt geändert:

Die Einkommensgrenzentabellen, Anlage 1 und 2, werden aufgrund eines Darstellungs- und Übertragungsfehlers durch die neue Anlage 1 und neue Anlage 2 ersetzt.

Die Änderungen treten rückwirkend mit Wirkung zum 1. Januar 2025 in Kraft.

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Einkommensgrenzen in der sozialen Wohnraumförderung - Miet- und Genossenschaftswohnungsbau - ab 1. Januar 2025 ohne Einkommensgrenzen der Förderung nach § 88d II. WoBauG Anlage 1

Alt:

Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder Einkommenssituation Die Einkommensgrenzen gelten für das Gesamteinkommen des Haushalts. Die Beispiele berücksichtigen das Bruttoeinkommen eines erwerbstätigen Haushaltsmitglieds;* EkGrenze nach § 8 Abs. 2 SHWoFG i.V.m. § 7 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 SHWoFG-DVO Bruttoeinkommen* bei EkGrenze nach § 8 Abs. 2 SHWoFG i.V.m. § 7 Abs. 2 und § 9 Abs. 2 SHWoFG- DVO EkGrenze +20% Überschreitung bis zu 20% nach § 9 Abs. 4, 5 und 6 SHWoFG-DVO Bruttoeinkommen* bei EkGrenze +20% nach § 9 Abs. 4, 5 und 6 SHWoFG-DVO EkGrenze +40% Überschreitung bis zu 40% nach § 9 Abs. 3 und 7 SHWoFG-DVO Bruttoeinkommen* bei EkGrenze + 40% nach § 9 Abs. 3 und 7 SHWoFG-DVO
1-Personenhaushalt Beamte / Beamtinnen 23.000 29.980 27.600 35.730 32.200 41.480
Angestellte / 23.000 34.087 27.600 40.659 32.200 47.230
ArbeiterInnen 23.000 23.000 27.600 27.600 32.200 32.200
Erwerbslose Nichterwerbspersonen (z.B. RenternInnen) 23.000 25.658 27.600 30.769 32.200 35.880
2-Personenhaushalt 32.000 41.230 38.400 49.230 44.800 57.230
a) 2 Erwachsene Beamte / Beamtinnen 32.000 46.944 38.400 56.087 44.800 65.230
Angestellte / 32.000 32.000 38.400 35.640 44.800 41.580
ArbeiterInnen 32.000 35.658 38.400 42.769 44.800 49.880
Erwerbslose

Nichterwerbspersonen

b) 1 erwachsene Person mit Kind Beamte / Beamtinnen 32.800 43.230 39.360 51.430 45.920 59.630
Angestellte /
ArbeiterInnen

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