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Änderungstext
Landesverordnung zum Neuerlass der Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen und der Prüfverordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 31. Mai 2021
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 9 vom 10.06.2021 S. 662)
Aufgrund
verordnet das Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung:
Artikel 1
PPVO - Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen
( wie eingefügt).
Artikel 2
PrüfVO - Prüfverordnung
Landesverordnung über die Prüfung technischer Anlagen nach dem Bauordnungsrecht
( wie eingefügt).
Artikel 3
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
( 1) Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.
( 2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Landesverordnung über die Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit, Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz sowie Prüfsachverständigen vom 12. November 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 703), außer Kraft.
ID: 211251
ENDE |
(Stand: 25.06.2021)
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