Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk |
Änderungstext
Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung
- Schleswig-Holstein -
Vom 1. Oktober 2019
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 14 vom 24.10.2019 S. 398)
Siehe Fn. *
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1
Änderung der Landesbauordnung
Die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein vom 22. Januar 2009 (GVOBl. Schl.-H. S. 6), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 29. November 2018 (GVOBl. Schl.-H. S. 770), wird wie folgt geändert:
1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
a) In Abschnitt II des Dritten Teils wird folgender § 17a eingefügt:
" § 17a Bauarten"
b) Abschnitt III des Dritten Teils wird wie folgt geändert:
aa) Die Überschrift des Abschnitt III des Dritten Teils erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Abschnitt III Bauprodukte, Bauarten; Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen |
"Abschnitt III Bauprodukte" |
bb) Folgende Paragraphen werden eingefügt:
" § 17b Allgemeine Anforderungen für die Verwendung von Bauprodukten"
" § 17c Anforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten Bauprodukten"
cc) § 18 erhält folgende Überschrift:
alt | neu |
§ 18 Bauprodukte | " § 18 Verwendbarkeitsnachweise" |
dd) § 22 erhält folgende Überschrift:
alt | neu |
§ 22 Bauarten | " § 22 Übereinstimmungsbestätigung" |
ee) § 23 erhält folgende Überschrift:
alt | neu |
§ 23 Übereinstimmungsnachweis | " § 23 Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers" |
ff) § 24 erhält folgende Überschrift:
alt | neu |
§ 24 Übereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des Herstellers | " § 24 Zertifizierung" |
gg) § 25 erhält folgende Überschrift:
alt | neu |
§ 25 Übereinstimmungszertifikat | " § 25 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen" |
hh) § 26 erhält folgende Überschrift:
alt | neu |
§ 26 Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstellen | " § 26 Besondere Sachkunde- und Sorgfaltsanforderungen" |
c) Abschnitt IV des Dritten Teils wird wie folgt geändert:
aa) Die Überschrift des Abschnitts IV erhält folgende Fassung:
alt | neu |
Abschnitt IV Wände, Decken, Dächer |
"Abschnitt IV Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, Dächer" |
bb) § 27 des Abschnitts III wird dort gestrichen und in Abschnitt IV eingefügt.
d) Im Fuenften Teil wird folgender § 73a eingefügt:
" § 73a Typengenehmigung"
e) Im Sechsten Teil wird nach § 83 folgender § 83a eingefügt:
" § 83a Technische Baubestimmungen"
2. § 2 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 11 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
(11) Bauprodukte sind
|
"(11) Bauprodukte sind
und deren Verwendung sich auf die Anforderungen nach § 3 Absatz 2 auswirken kann." |
b) In Absatz 12 wird folgender Satz 2 angefügt:
"Das Zusammenfügen von Komponenten eines Bausatzes im Sinne des Absatzes 11 gilt nicht als Bauart."
(Stand: 31.10.2019)
Alle vollständigen Texte in der aktuellen Fassung im Jahresabonnement
Nutzungsgebühr: 90.- € netto (Grundlizenz)
(derzeit ca. 7200 Titel s.Übersicht - keine Unterteilung in Fachbereiche)
Die Zugangskennung wird kurzfristig übermittelt
? Fragen ?
Abonnentenzugang/Volltextversion