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Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Durchführung des Vermessungs- und Katastergesetzes
- Schleswig-Holstein -
Vom 13. Februar 2019
(GVOBl. Schl.-H. Nr. 5 vom 13.03.2019 S. 56)
Aufgrund des § 21 des Vermessungs- und Katastergesetzes in der Fassung vom 12. Mai 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 128), geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Dezember 2010 (GVOBl. Schl.-H. S. 782), Ressortbezeichnung ersetzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 16. März 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 96), verordnet das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration:
Die Landesverordnung zur Durchführung des Vermessungs- und Katastergesetzes vom 13. Mai 2014 (GVOBl. Schl.-H. S. 87) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Absatz 1 Nummer 1 wird die Angabe " § 2 Absatz 2 der Landesbauordnung" durch die Angabe " § 2 Absatz 3 der Landesbauordnung" ersetzt.
2. § 6 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
alt | neu |
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf von fünf Jahren nach Inkrafttreten außer Kraft. | "(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 27. Mai 2024 außer Kraft." |
Diese Verordnung tritt am 28. Mai 2019 in Kraft.
ID: 190730
ENDE |
(Stand: 13.05.2019)
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