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Empfehlungen zur Berücksichtigung tierökologischer Belange bei Windenergieplanungen in Schleswig-Holstein
Dezember 2008
(Quelle: LANU - Landesamt für Natur und Umwelt)
Einleitung
Die Nutzung regenerativer Energien zum Schutz unserer Umwelt ist ein wichtiges politisches Ziel. Die Windenergienutzung hat sich unter den erneuerbaren Energieträgern in Deutschland am schnellsten entwickelt. Sie zählt zu den wichtigsten Quellen der Stromerzeugung unter den Trägern regenerativer Energien. Auch wenn die positive Bedeutung der Windenergienutzung für den Klimaschutz außer Frage steht, müssen beim Ausbau der Windenergienutzung ökologische Belange, insbesondere der Vogel- und Fledermausschutz, besondere Beachtung finden.
Wegen der windhöffigen Lage ist Schleswig-Holstein besonders geeignet für die Windenergienutzung. Die Anlagenzahl und die Technik entwickeln sich rasant. Die ältesten Anlagen stammen aus dem Zeitraum 1988 - 1991. Sie wurden dort errichtet, wo die Windausnutzung am effektivsten war, vor allem in den Kögen an der Nordsee und auf Fehmarn. Diese Anlagen haben bzw. hatten eine Gesamthöhe von bis zu 50 m und eine Leistung von weniger als 300 kW. Mit der Weiterentwicklung der Technik nahmen die Höhen und die Rotordurchmesser der Anlagen zu. Lagen die Rotordurchmesser 1995 bei 32 bis 48 m, liegen sie heute bei 60 bis 90 m, die größten bei 126 m. Die neuen Windkraftanlagen sind häufig über 100 m hoch, die größten Anlagen zurzeit über 180 m.
Mitte der 90er Jahre wurde auf der Basis von Kreiskonzepten die Windenergienutzung in Schleswig-Holstein erstmalig landesplanerisch geregelt. Bis dahin waren bereits ca. 1.000 Anlagen mit einer Leistung von insgesamt 315 MW installiert (1995). Zu dieser Zeit hatte die Landesregierung laut Energiekonzept das Ziel angestrebt, 25% des Strombedarfs bis 2010 aus Windenergie zu decken. Danach hätten bis 2010 ca. 2.000 Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt 1.200 MW gebaut werden müssen. Dieses Ziel wurde bereits Ende 2001 überschritten; 2.305 Anlagen produzierten damals bereits ca. 1.343 MW. Das neue Ziel ist nun, 50 % des schleswigholsteinischen Strombedarfs - sowohl onshore als auch offshore - aus Windenergie zu decken. Bis Ende 2005 waren in Schleswig-Holstein 2.740 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.274 MW und Ende 2006 2.717 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 2.391 MW installiert (DEWI 2005 und 2006).
Die Landesplanung lenkt durch ihre Regionalplanung die Windkraftplanung. Bei der Auswahl der "Eignungsgebiete für Windenergienutzung" spielte Mitte der 90er Jahre auch die Frage nach den ökologischen Auswirkungen, insbesondere im Hinblick auf den Vogelschutz, eine Rolle. In Abhängigkeit von der Windhöffigkeit wurde insgesamt knapp 1 % der Landesfläche als solche Eignungsgebiete ausgewiesen. Die Ausweisung erfolgte unter der Annahme damaliger Anlagengrößen.
Abbildung 1-3: Entwicklung von Zahl und Gesamtleistung der Windenergieanlagen in Schleswig-Holstein seit 1996 (Quelle: Deutsches Windenergie-Institut DEWI GmbH)
Die vorhandenen Anlagen außerhalb der ausgewiesenen Eignungsräume haben baurechtlichen Bestandsschutz. Dieser beinhaltet auch eine Instandhaltung der Anlagen. Nicht gedeckt durch den Bestandsschutz ist der Austausch konstruktiver Teile oder ein Ersatzbau. So stellt sich bei einem beabsichtigten Repowering regelmäßig die Frage, wie lange die Altanlagen im Rahmen des Bestandsschutzes noch (wirtschaftlich) weiterbetrieben werden könnten.
Die größte Anzahl der Windenergieanlagen (WEA) befindet sich heute in den Westküstenkreisen und im Kreis Schleswig-Flensburg. Darunter befinden sich noch viele kleine alte WEA. Die Betreiber streben zunehmend an, diese durch große leistungsstärkere Anlagen zu ersetzen. Ein Repowering wird nicht nur für Anlagen in Eignungsgebieten für Windenergienutzung angestrebt, sondern auch außerhalb dieser. Unter bestimmten landesplanerischen Voraussetzungen ist ein Repowering an diesen Standorten zulässig. In den Kreisen Dithmarschen, Nordfriesland und Schleswig-Flensburg liegen etwa ein Drittel aller Windenergieanlagen außerhalb der ausgewiesenen Eignungsflächen für Windenergie.
Damit bei der Ausweisung neuer Standorte für die Windenergienutzung und bei zukünftigen Repoweringvorhaben die Belange des Vogel- und Fledermausschutzes, auch im Hinblick auf das besondere europäische Artenschutzrecht, berücksichtigt werden können, werden in den hier vorgelegten Empfehlungen die bedeutenden Lebensräume für Vögel und Fledermäuse beschrieben und dargestellt. Da nicht für alle Arten gesicherte Erkenntnisse über ihre Störempfindlichkeit bzw. ihre Gefährdung vorliegen und populationsökologische Untersuchungen zur Beurteilung der Eingriffswirkung nach wie vor fehlen, haben einige Empfehlungen vorsorgeorientierten Charakter.
Umfangreiche Ausschlussgebiete und -kriterien werden bereits verbalargumentativ in den aktuellen Regionalplänen beschrieben (Regionalplanung, Kapitel 1.2.). Dabei bleiben einige Vogelschutzbelange in den Raumordnungsplänen recht unbestimmt, wie beispielsweise "größere, regelmäßig aufgesuchte Nahrungs- und Rastflächen sowie zugeordnete Flugfelder" und "Flugkorridore". Sie werden in den nachfolgenden Empfehlungen konkretisiert. Die Auswirkungen der Windenergienutzung auf die Fledermäuse waren zum Zeitpunkt der Festlegung der Eignungsgebiete nicht bekannt, so dass sie dort nicht speziell berücksichtigt wurden. Indirekt wurde diese Artengruppe allerdings durch den Ausschluss bestimmter Biotope für die Windenergienutzung (z.B. Wald) zumindest teilweise berücksichtigt. Wegen der besonderen Empfindlichkeit und der besonderen Schutzbedürftigkeit der streng geschützten Fledermäuse wird in Teil III der Empfehlungen auf ihren Schutz besonders eingegangen.
(Stand: 04.07.2022)
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