UVP-Prüfung
im Bauplanungsrecht
1 Hinweise zur geänderten Rechtslage
2 Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung
2.1 Prüfung der Auswirkungen auf Schutzgüter
2.2 Prüfung und Darstellung von Alternativen
3 UVP-Pflicht einzelner Bebauungspläne
3.1 UVP-Pflicht nach Art des Vorhabens
3.2 UVP-Pflicht nach Größe oder Betriebsart des Vorhabens
3.3 UVP-Pflicht als Ergebnis einer Vorprüfung im Einzelfall
4 UVP-Pflicht bei kumulierenden Vorhaben sowie bei der Änderung oder Erweiterung von Vorhaben
4.1 UVP-Pflicht (Regel-UVP) bei kumulierenden Vorhaben
4.2 UVP-Pflicht infolge einer Änderung/Erweiterung (Hineinwachsen in die Regel-UVP oder in die Vorprüfung des Einzelfalls)
4.2.1 Änderung/Erweiterung als Anlass für eine Regel-UVP
4.2.2 Änderung/Erweiterung als Anlass für eine Vorprüfung
4.2.3 Änderung/Erweiterung von Industriezonen und Städtebauprojekten
4.3 Änderung/Erweiterung UVP-pflichtiger Vorhaben um Planungen, die selbst einer UVP oder einer Vorprüfung bedürfen (§ 3e UVPG)
4.4 Übersichten zur UVP-Pflicht
4.5 Zu einzelnen bauplanungsrechtlichen Vorhaben nach Nummer 18 der Anlage 1 zum UVPG
4.6 UVP für bauplanungsrechtliche Vorhaben nach Landesrecht
5 Das Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung im Bauleitplanverfahren
5.1 Die UVP als unselbständiger Teil des Bebauungsplanverfahrens
5.2 Die UVP im Aufstellungs- und Zulassungsverfahren
5.3 Die UVP in der Abwägung
5.4 Integration der UVP in das Bebauungsplanverfahren
5.4.1 Aufstellungsbeschluss, frühzeitige Bürgerbeteiligung
5.4.2 TöB-Beteiligung und öffentliche Auslegung
5.4.3 Umweltbericht
5.4.4 Bewertung
5.4.5 Rechte und Pflichten des Investors
5.4.6 Erneute öffentliche Auslegung und erneute TöB-Beteiligung
5.4.7 Grenzüberschreitende Beteiligung
6 Planerhaltung
6.1 Unbeachtliche Fehler
6.2 Zurückliegende Verstöße gegen EG-Recht
7 Überleitungsvorschriften
7.1 Anwendung des neuen Rechts
7.2 Anwendung des bisherigen Rechts, Wahlmöglichkeit
8 Aufhebung von Erlassen