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Änderungstext
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch
- Saarland -
Vom 24. November 2015
(Amtsbl. I Nr. 36 vom 10.12.2015 S. 959)
Aufgrund des § 5 Absatz 3 und Absatz 4 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 1997 (Amtsbl. S. 410), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. November 2010 (Amtsbl. I S. 1420), verordnet die Landesregierung zur Ausführung des Baugesetzbuchs:
Artikel 1
Änderung der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch
Die Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Baugesetzbuch vom 13. Dezember 2012 (Amtsbl. 2013 I S. 3) wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Nummer 1 wird nach der Angabe § 150 Absatz 2" das Wort "und" durch ein Komma ersetzt und werden nach den Wörtern "Absatz 3 Satz 3" die Wörter "und § 246 Absatz 14 Satz 2" eingefügt.
2. In § 6 Absatz 1 werden die Wörter "und am 31. Dezember 2020 außer Kraft" gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
ENDE |
(Stand: 28.01.2021)
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