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WasBauPV - Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten
und Bauarten durch Nachweise nach der Bauordnung des Saarlandes
- Saarland -
Vom 7. Dezember 1999
(Amtsbl. 2000 S. 214; 11.03.2022 S. 560aufgehoben)
Aufgrund des § 25 Abs. 4 der Bauordnung für das Saarland (LBO) vom 27. März 1996 (Amtsbl. S. 477), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 8. Juli 1998 (Amtsbl. S. 721) verordnet das Ministerium für Umwelt:
§ 1
Für folgende serienmäßig hergestellte Bauprodukte und für folgende Bauarten sind auch hinsichtlich wasserrechtlicher Anforderungen Verwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise nach den §§ 26, 27 und 30 bis 32 in Verbindung mit § 25 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 Nr. 1 und 2 und § 33 der Bauordnung für das Saarland zu führen:
§ 2
(Stand: 31.03.2022)
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