Regelwerk, Bau und Planung

Saarländisches NachbarrechtsG
- Inhalt -

Erster Abschnitt
Allgemeine Vorschriften

§ 1 Anwendungsbereich

§ 2 Nachbar und Nutzungsberechtigter

Zweiter Abschnitt
Nachbarwand

§ 3 Grundsatz

§ 4 Beschaffenheit und Standort der Nachbarwand

§ 5 Tiefere Gründung

§ 6 Anbau an die Nachbarwand

§ 7 Anzeige des Anbaues

§ 8 Vergütung

§ 9 Unterhaltung der Nachbarwand

§ 10 Nichtbenutzung der Nachbarwand für ein später errichtetes Gebäude

§ 11 Beseitigung der Nachbarwand vor dem Anbau

§ 12 Erhöhen der Nachbarwand

§ 13 Verstärken der Nachbarwand

§ 14 Schadensersatz

Dritter Abschnitt
Grenzwand

§ 15 Errichten der Grenzwand

§ 16 Anbau an eine Grenzwand

§ 17 Anschluss bei zwei Grenzwänden

§ 18 Unterfangen einer Grenzwand

§ 19 Einseitige Grenzwand

§ 19a Wärmedämmung

§ 20 Über die Grenze gebaute Wand

Vierter Abschnitt
Hochführen von Schornsteinen, Lüftungsschächten und Antennenanlagen

§ 21 Inhalt und Umfang

§ 22 Anzeigepflicht und Schadensersatz

§ 23 Nutzungsentschädigung

Fuenfter Abschnitt
Hammerschlags- und Leiterrecht

§ 24 Inhalt und Umfang

§ 25 Anzeigepflicht und Schadensersatz

§ 26 Nutzungsentschädigung

Sechster Abschnitt
Duldung von Leitungen

§ 27 Duldungspflicht

§ 28 Unterhaltung von Leitungen

§ 29 Anzeigepflicht und Schadensersatz

§ 30 Anschlussrecht des Duldungspflichtigen

§ 31 Betretungsrecht

§ 32 Nachträgliche erhebliche Beeinträchtigungen

§ 33 Nutzungsentschädigung

§ 34 Anschluss an Fernheizungen

Siebenter Abschnitt
Fenster- und Lichtrecht

§ 35 Inhalt und Umfang

§ 36 Ausnahmen

§ 37 Ausschluss des Beseitigungsanspruchs

Achter Abschnitt
Wasserrechtliches Nachbarrecht

§ 38 Wild abfließendes Wasser

§ 39 Wiederherstellung des früheren Zustandes

§ 40 Anzeigepflicht und Schadensersatz

Neunter Abschnitt
Dachtraufe

§ 41 Ableitung des Niederschlagswassers

§ 42 Anbringen von Sammel- und Abflusseinrichtungen

Zehnter Abschnitt
Einfriedungen

§ 43 Einfriedungspflicht

§ 44 Kosten der Einfriedung

§ 45 Anzeigepflicht

§ 46 Grenzabstand von Einfriedungen

Elfter Abschnitt
Bodenerhöhungen

§ 47 Bodenerhöhungen

Zwoelfter Abschnitt
Grenzabstände für Pflanzen

§ 48 Grenzabstände für Bäume, Sträucher und einzelne Rebstöcke

§ 49 Grenzabstände für Hecken

§ 50 Ausnahmen

§ 51 Berechnung des Abstandes

§ 52 Grenzabstände im Weinbau

§ 53 Grenzabstände für Wald

§ 54 Abstände von Spaliervorrichtungen und Pergolen

§ 55 Ausschluss des Beseitigungsanspruchs

§ 56 Nachträgliche Grenzänderungen

Dreizehnter Abschnitt
Verjährung

§ 57 Verjährung

Vierzehnter Abschnitt
Schlussbestimmungen

§ 58 Übergangsvorschriften

§§ 59, 60 (weggefallen)

§ 61