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Änderungstext
Verordnung
des Sächsischen Staatsministeriums des Innern
zur Neufassung der Durchführungsverordnung zur SächsBO
und zur Änderung anderer Verordnungen
Vom 2. September 2004
(SächsGVBl. Nr. 12 vom 28.09.2004 S. 427)
Aufgrund von § 88 Abs. 1 Nr. 1 bis 5, Abs. 2 bis 5 der Sächsischen Bauordnung (SächsBO) vom 28. Mai 2004 (SächsGVBl. S. 200) wird verordnet:
Artikel 1
Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Durchführung der Sächsischen Bauordnung
DVOSächsBO - Durchführungsverordnung zur SächsBO
Artikel 2
Änderung der Verordnung über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung
Die Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Prüfung technischer Anlagen und Einrichtungen in baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung ( SächsTechPrüfVO) vom 7. Februar 2000 (SächsGVBl. S. 127) wird wie folgt geändert:
1. In der Überschrift werden die Wörter "in baulichen Anlagen und Räumen besonderer Art oder Nutzung" durch die Wörter "nach Bauordnungsrecht" ersetzt.
2. § 1 wird wie folgt gefasst:
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§ 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Prüfung von technischen Anlagen und Einrichtungen, die für die Sicherheit von Personen von wesentlicher Bedeutung sind, der Brandbekämpfung oder der gefahrenarmen Benutzung von Flucht- oder Rettungswegen im Brandfall dienen, soweit sie bauordnungsrechtlich gefordert sind oder an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden, in
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" § 1 Geltungsbereich
Diese Verordnung gilt für die Prüfung von technischen Anlagen und Einrichtungen, die für die Sicherheit von Personen von wesentlicher Bedeutung sind, der Brandbekämpfung oder der gefahrenarmen Benutzung von Flucht- oder Rettungswegen im Brandfall dienen, soweit sie bauordnungsrechtlich gefordert sind oder an sie bauordnungsrechtliche Anforderungen hinsichtlich des Brandschutzes gestellt werden, in
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3. § 2 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nr. 1 werden die Wörter "lüftungstechnische Anlagen" durch das Wort "Lüftungsanlagen" ersetzt.
(Stand: 17.02.2021)
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