SächsBauPAVO
- Inhalt -
Abschnitt 1
Zuständigkeiten für Bauprodukte
und Bauarten im Bauwesen
§ 1 Anerkennung von Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen
§ 2 (aufgehoben)
§ 3 (aufgehoben)
§ 4 Zustimmung im Einzelfall und vorhabenbezogene Bauartgenehmigung
Abschnitt 2
Verfahren zur Anerkennung als Prüf-, Überwachungs- oder Zertifizierungsstelle
nach der Sächsischen Bauordnung
§ 5 Anerkennung
§ 5a Weitere Niederlassungen
§ 6 Anerkennungsvoraussetzungen
§ 7 Antrag und Antragsunterlagen
§ 8 Allgemeine Pflichten
§ 9 Besondere Pflichten
§ 10 Erlöschen und Widerruf der Anerkennung
Abschnitt 3
Kennzeichnung der Bauprodukte nach
der Sächsischen Bauordnung
§ 11 Übereinstimmungszeichen
Abschnitt 4
Anforderungen an Hersteller von Bauprodukten und Anwender
von Bauarten nach § 16a Absatz 6 und § 25 Absatz 1 der Sächsischen Bauordnung
§ 12 Anwendungsbereich
§ 13 Nachweispflicht
§ 14 Abweichungen
Abschnitt 5
Überwachung von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei Bauarten
nach § 16a Absatz 7 und § 25 Absatz 2 der Sächsischen Bauordnung
§ 15 Anwendungsbereich und Überwachungsstellen
Abschnitt 6
Bauprodukte und Bauarten mit Anforderungen nach anderen Rechtsvorschriften gemäß
§ 88 Absatz 4a der Sächsischen Bauordnung
§ 16 Nachweis der wasserrechtlichen Eignung nach der Sächsischen Bauordnung
Abschnitt 7
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 17 Übergangsbestimmungen